Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft des Baden-Württembergischen Landtages empfiehlt der Landesregierung, dem Gesetzentwurf unter der Berücksichtigung der Änderung der unternehmensbezogenen Sperre in eine standortbezogene Sperre zuzustimmen. Dies erhöhe die Rechtssicherheit des Sperrverfahrens.
Ferner solle die Landesregierung bis zum 30. September 2016 ein Konzept für eine landesweite, betreiberübergreifende Sperrdatei unter Berücksichtigung der Erfahrung anderer Länder erstellen und dem Landtag vorlegen.
> Der komplette Bericht sowie der Gesetzesentwurf (Drucksache 15/7690) kann unter www.landtag-bw.de eingesehen werden.