Die FDP-Fraktion in Hamburg fordert in einem Antrag die EU-konforme Gestaltung des Glücksspielstaatsvertrages vor dem Hintergrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 04.02.2016. Sie verweist in ihrer Begründung auf den bereits gestellten Antrag vom 28.10.2015, der jedoch trotz der beschriebenen Gefahren der Unzulässigkeit aktueller Regelungen des Sportwettenkonzessionsverfahrens von den Regierungsfraktionen abgelehnt worden sei. Der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag müsse nun schnellstmöglich an die Anforderungen der EU-Kommission angepasst werden. Dabei sei es erforderlich, dass die Vermittlung von Sportwetten anhand von objektiven, nicht diskriminierenden und im Voraus bekannten Kriterien erfolge. Der Senat wird mit dem Antrag ersucht, im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz auf eine Reform des Glücksspielstaatsvertrags hinzuwirken, wobei die folgenden drei Sachverhalte berücksichtigt werden sollen:
a. das durch die nominelle Beschränkung der Sportwettenkonzessionen faktisch bestehende Sportwettenmonopol muss abgeschafft werden,
b. das Casino- und Pokerangebot muss so reguliert werden, dass es europarechtskonform ist,
c. für den deutschen Glücksspielmarkt muss eine systematische und einheitliche Gesamtregulierung erfolgen.
> Der komplette Antrag (Drucksache 21/3300) kann unter www.buergerschaft-hh.de eingesehen werden.