1. Bundeskongress zum Glücksspielwesen
Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) hat den Entwurf eines novellierten Glücksspielstaatsvertrages vorgelegt. Dieser wird heute in der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) beraten und könnte nach Überzeugung des Wiesbadener Ressortchefs bis Jahresende in Kraft treten. Das aktuelle Vertragswerk gilt seit Juli 2012.
Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) erläuterte die Kernpunkte eines Entwurfes zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages aus seinem Hause. Über das Papier debattiert heute auch die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK).
Foto: BzGw/Dombrowsky
Auf dem ersten Bundeskongress zum Glücksspielwesen des Behörden Spiegel in Berlin machte Beuth gestern deutlich: “Der Staatsvertrag in seiner bisherigen Form ist gescheitert.” So sei die eigentlich vorgesehene Suchtbekämpfung ineffektiv, das Vorgehen gegen den Schwarzmarkt mangelhaft und der Jugend- und Spielerschutz momentan unzureichend. Zudem erweise sich die Betrugs- und Manipulationsvermeidung, die eigentlich im Vertragswerk verankert sei, in der Praxis als nicht sichergestellt. Statt Rechtssicherheit herrsche im Bereich des Sportwettenmarktes sowohl bei den Anbietern als auch bei den Bürgern Unsicherheit, unterstrich Beuth. Er machte im Hinblick auf den Entwurf klar: “Er beendet einen Schwebezustand, in dem die Lösungen für bekannte Schwächen des alten Vertragswerks in die Zukunft verschoben werden.” Auch zeigte er sich überzeugt, dass eine Neuregelung der Materie europarechtskonform ausgestaltet werden müsse.
Grundgedanke des nun vorgelegten Änderungsentwurfs sei hinsichtlich der Vergabe von Glücksspielkonzessionen “Qualität vor Quantität”, so Beuth weiter. Als zentrale Punkte des Vorhabens nannte er die Regulierung von Casino- und Pokerspielen im Internet, die Aufhebung der festgelegten Zahl an zu vergebenden Sportwettenkonzessionen sowie die Einrichtung einer Internet-Höchsteinsatzgrenze. Weiterhin seien Verlustgrenzen, Vereinfachungen bei der Online-Registrierung sowie die Gründung einer gemeinsamen Anstalt öffentlichen Rechts zur Länderkooperation vorgesehen, berichtete der Christdemokrat. Letztere solle das aktuelle Glücksspielkontrollgremium ersetzen und erlaube darüber hinaus eine unabhängigere und bessere Kontrolle. Zur Zielsetzung der geplanten Änderungen, die auch einen Anschluss der Spielhallen an eine bundesweite, zentrale und alle Spielformen übergreifende Sperrdatei vorsehen, verdeutlichte Beuth: “Wir müssen endlich wieder Ordnung ins Geschehen bringen! Die Ziele des bestehenden Vertrags können in der jetzigen Situation nicht erreicht werden. Wir befinden uns zurzeit aufgrund von Klagen und fehlenden Regulierungsmöglichkeiten in einer Sackgasse.” Abschließend zeigte sich der Ressortchef überzeugt, dass der Entwurf seines Hauses transparent, diskriminierungsfrei und mit Europarecht vereinbar sei. Darüber hinaus würde mit ihm auch das Lotteriemonopol der Länder erhalten bleiben, schloss Beuth.
Regulierung für das Internet notwendig
Nach Ansicht des Digitalverbandes Bitkom ist ein funktionierendes Erlaubnissystem im deutschen Glücksspielwesen dringend erforderlich, das auch die im Internet vorhanden Glücksspielmärkte erfasst und unter eine angemessene Regulierung stellt.
Kunden- und Verbraucher könnten nur wirksam geschützt werden, wenn die Glücksspielanbieter umfassend einer behördlichen Kontrolle unterworfen würden. Zugleich würden legale Angebote dazu führen, dass das grassierende illegale Glücksspiel eingedämmt werden könne, hieß es. “Nur legale und kontrollierte Glücksspielangebote halten Verbraucher- und Jugendschutzgesetze ebenso ein wie die geltenden IT-Sicherheitsbestimmungen”, betonte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.