Lottomonopol und private Glücksspielangebote in Dänemark und der kanadischen Provinz Ontario
(Knut Walter, Sprecher des Düsseldorfer Kreises – Initiative für Qualität und Verbraucherschutz im Glückssspielwesen) Beginnend mit dem ersten Lotteriestaatsvertrag (LottStV) von 2004, über dessen Ende durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2006 (1 BvR 1054/01, NJW 2006, 1261) bis hin zu dem mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 2010 (Rechtssache C-316/07) eingeführten Kohärenz-Begriffes ist die Diskussion um die Regulierung von Glücksspielen in Deutschland von der Frage geprägt, ob und wenn ja, wie weit private Glücksspielangebote parallel zu einem staatlichen Lottomonopol existieren können.
Es bestand und besteht die Befürchtung, dass durch die Konzessionierung privater Anbieter – speziell im Segment der Sportwetten – die Legitimation des Lottomonopols des Staates gefährdet werden könnte. Auch aus diesem Grund wurde im Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag (Erster GlüÄndStV, 2012) lediglich eine Experimentierklausel für Sportwettenkonzessionen eingeführt.
Dass diese Befürchtung durchaus berechtigt sein könnte, solange das Lottomonopol ausschließlich mit dem Argument der Suchtprävention begründet wird, soll aber nicht Gegenstand dieses Beitrages sein. Vielmehr scheint es zunächst sinnvoll, sich existierenden Beispielen für die Regulierung von Glücksspielmärkten zuzuwenden, in denen Lottomonopol und private Angebote koexistierende Berechtigung finden.
Im Folgenden sollen deshalb zwei Regulierungskonzepte vorgestellt und diskutiert werden, deren Ansatz sehr unterschiedlich ist und dennoch Gelegenheit gibt, Grenzen und Möglichkeiten der beschriebenen Marktpluralität aufzuzeigen: Dänemark und die kanadische Provinz Ontario.
Dass die Übertragung dieses Vergleichs auf Deutschland nur begrenzt möglich ist, sei schon auf Grund der Größen-unterschiede der genannten Glücksspielmärkte einschränkend vorangestellt. So betrug der sogenannte Gross Gaming Revenue (GGR – Einnahmen minus Gewinne vor Steuern und anderen Ausgaben) für alle Glücksspiele in Dänemark im Jahr 2014 rund 1 Mrd. Euro. Das ist in etwa doppelt so viel Umsatz (Spieleinnahmen minus Gewinnausschüttungen) wie allein die Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg im selben Zeitraum erwirtschaftete. Ebenfalls in 2014 verbuchte die Ontario Lottery and Gaming Corporation (OLG) – der Glücksspielmonopolist der Provinz – einen GGR von umgerechnet rund 4,5 Mrd. Euro. Die OLG ist damit nach eigener Aussage der drittgrößte Glücksspielkonzern der Welt. Im Vergleich zu Deutschland mit einem geschätzten Gesamtumsatz aus legalen Glücksspielaktivitäten von 9,4 Mrd. Euro1 ist dieser Markt dennoch nur rund halb so groß.
Knut Walter ist Dipl. Kommunikationswirt, Inhaber der Knut Walter Scientific Affairs, Sprecher des Düsseldorfer Kreises – Initiative für Qualität und Verbraucherschutz im Glücksspielwesen. Foto: BzGw/Drombowsky