Die Kleine Anfrage der Abgeordneten der FDP-Fraktion bezieht sich auf einen Zeitungsartikel der Westdeutschen Zeitung vom 27.02.2016. Hintergrund des Artikels ist das absehbare Ende der Übergangsregelung aus dem Glücksspielstaatsvertrag für den Mindestabstand zwischen Spielhallen. Ab dem 1. Juli 2017 müssen nordrhein-westfälische Spielhallen hiernach untereinander einen Mindestabstand von mindestens 350 Meter Luftlinie einhalten; dies gilt außerdem für den Abstand zu Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. In einem Kommentar zur Berichterstattung heißt es, dass durch den Staatsvertrag auf eine naive Art und Weise Infrastruktur zerschlagen würde. Durch den „Spielhal-len-Kahlschlag“ würde „kontrollierte Suchtprävention“ verhindert. Schließen die Spielstätten, stehe zu befürchten, dass man das Glücksspiel in die Illegalität verdrängt.
Zudem existiert ein Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 16/1287), mit dem die Landesregierung bereits 2012 u. a. dazu aufgefordert wurde, wissenschaftlich und unter Beteiligung der Branche zu prüfen, „wie zu-kunftsfähige Modelle für den verantwortungsvollen, ökonomisch tragfähigen Betrieb seriöser Spielstätten aussehen“ können. Vor diesem Hin-tergrund möchten die Abgeordneten wissen, wie verantwortungsvolles Spielen auch nach dem 1. Juli 2017 in Nordrhein-Westfalen weiterhin möglich sein soll und welche Initiativen es bereits vonseiten der Landesregierung bzw. der Automatenwirtschaft gibt, um dies zu gewährleisten. Hierzu erklärt der Minister, dass die Landesregierung derzeit einen umfassenden Bericht zum Thema „zukunftsfähige Spielhalle“ vorbereite. Im Zuge dessen wurden mehrere Fachleute und Branchenvertreter angehört und es fanden bereits drei Workshops statt. Auch mit der Automaten-wirtschaft fänden regelmäßige Gespräche statt. Verschiedene Vorschläge zur Suchtprävention würden dabei erörtert und ggf. auch erprobt. Ziel des Gesetzgebers sei es jedoch auch, die massive Ausbreitung von Spielhallen zu stoppen. Nach Ablauf der Fünf-Jahres-Frist könne eine gewisse Anzahl an Spielhallen daher nicht mehr genehmigt werden, jedoch lässt sich die genaue Anzahl derzeit nicht verlässlich abschätzen.
Die komplette Antwort auf die Kleine Anfrage (Drucksache 16/11597) kann unter www.landtag.nrw.de eingesehen werden.