Hessen stellt umfassende Reform vor
(Peter Beuth, Innenminister des Landes Hessen)Die Hessische Landesregierung hat allen Ländern ihren Entwurf für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag übermittelt. Dieser wird von den Regierungschefs auf der Ministerpräsidentenkonferenz erörtert werden. Wir Hessen beschäftigen uns seit geraumer Zeit intensiv mit diesem Thema – nicht zuletzt deshalb, weil wir beauftragt wurden, das Verfahren für die Ausgabe von Sportwettenkonzessionen in Deutschland durchzuführen. Wie ist es zur jetzigen Situation auf dem Glücksspielmarkt in der Bundesrepublik gekommen?
Mit Inkrafttreten des bis heute gültigen Staatsvertrages am 1. Juli 2012 sollte sich vieles im deutschen Glücksspiel-wesen zum Besseren wenden. Dementsprechend waren von Beginn an die Erwartungen aufseiten der Politik, der Glücksspielanbieter und der Verbraucher ausgesprochen hoch. Die Ziele der neuen Regelung waren klar definiert. Die Architekten des Glücksspieländerungsvertrages versprachen sich erhebliche Verbesserungen beim Spieler- und Jugendschutz. Dazu wollte man
- entschiedener gegen Glücksspiel- und Wettsucht vorgehen,
- die Integrität des sportlichen Wettbewerbs schützen sowie
- Glücksspielangebote und deren Umsetzung endlich in geregelte Bahnen lenken.
Ziele, die auch heute noch richtig und wichtig sind. Nach einer mittlerweile dreieinhalbjährigen Erprobungsphase müssen wir uns aber eingestehen: Die großen Hoffnungen, die mit dem Beschluss des Glücksspielstaatsvertrages einhergingen, haben sich nicht erfüllt. Der Vertrag ist in seiner jetzigen Form gescheitert.
Das hat vielerlei Gründe. Am ehesten wird das Versagen der aktuellen Glücksspiel-Regelungen am Sportwettenkonzessionsverfahren deutlich: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 2010, wonach das deutsche Sportwettenmonopol gegen EU-Recht verstößt, sollte der Sportwettenmarkt in begrenztem Umfang für private Anbieter geöffnet werden.
Der Glücksspielstaatsvertrag sah demnach die Vergabe von 20 Konzessionen vor. Durch die staatliche Erlaubniser-teilung sollte privaten Sportwettenanbietern eine kontrollierte Marktteilnahme ermöglicht werden. Mit der Federführung des Vergabeverfahrens wurde das Hessische Ministerium des Innern und für Sport betraut.
Doch trotz einer ordnungsgemäßen Durchführung des zweistufigen Verfahrens hat bis heute nicht ein einziger Anbieter eine Konzession erhalten. Es war aber von vornherein klar, dass es mehr Bewerber als zu vergebene Konzessionen geben würde – die Regelung berücksichtigt das aber nicht. Was blieb den leer ausgegangenen Bewerbern anderes übrig, als das Verfahren mit juristischen Mitteln anzugreifen?
Der private Sportwettenmarkt findet aber trotzdem statt, wenn auch formell illegal. Die Ordnungsbehörden können aber aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur eingeschränkt dagegen vorgehen. Selbst der neue staatliche Anbieter ODS ist aufgrund dieser formellen Illegalität an einer Marktteilnahme gehindert.
Für die deutsche Sportfamilie, allen voran DOSB und DFB, ist das sehr ärgerlich, denn: Sie haben eine Partnerschaft mit ODS, die zurzeit keine Erträge abwirft. Bitter ist die Lage aber auch für die Verbraucher: Denn wer bei privaten Sportwettenanbietern eine Wette platzieren möchte, handelt innerhalb einer rechtlichen Grauzone und macht sich strafbar. Das kann man sich in etwa so vorstellen, als ob sich jemand für eine Bundesliga-Partie eine Eintrittskarte kauft, jedoch nicht live und vor Ort zusehen darf, weil es ein generelles Stadionverbot für Zuschauer gibt. Die derzeitige Situation verunsichert die Menschen.
Statt Rechtssicherheit herrscht Unsicherheit: für die Behörden, für die Glücksspielunternehmen und für die Ver-braucher.
Peter Beuth, Innenminister des Landes Hessen, stellte auf dem Bundeskongress zum Glücksspielwesen erstmals den Hessischen Entwurf für den neuen Glücksspielstaatsvertrag der Öffentlichkeit vor. Foto: BzGw/Dombrowsky