Die Zukunft der Glücksspielregulierung
(Gerhard Eck) Wer sich mit Glücksspiel und dessen staatlicher Regulierung auseinandersetzt, der sollte die Besonderheiten dieses Marktes in seine Überlegungen mit einbeziehen. Glücksspiel ist nämlich keineswegs ein norma-les, sondern ein ganz besonderes Wirtschaftsgut. Es besitzt ein erhebliches Suchtpotenzial und kann deshalb mit negativen finanziellen und sozialen Folgen für den Spieler und seine Angehörigen verbunden sein. Glücksspiele können aus Veranstaltersicht nur dann funktionieren und bestehen, wenn die Spieler mehr verlieren als gewinnen. Die allgemeinen Marktgesetze, wonach Wettbewerb in einem möglichst weit geöffneten Markt die Qualität einer Dienstleistung oder eines Produkts verbessert und zugleich die Kosten für den Verbraucher niedrig hält, fin-den hier nur begrenzt Anwendung.
Staatliches Glücksspielmonopol bei Lotterien und Spielbanken
Die grundsätzlichen Vorteile eines freien Marktes können sich im Glücksspielbereich ins Gegenteil verkehren, wie der Europäische Gerichtshof in der Sache Digibet 2014 entschieden hat. Aus diesen Gründen ist es wichtig und richtig, dass der Staat seinen Schutzauftrag ernst nimmt und einen am Spielerschutz und Jugendschutz ausgerichteten Rahmen schafft, in dem legales Glücksspiel stattfinden kann. Dabei hat die Glücksspielregulierung in den vergangenen Jahren große Veränderungen erfahren; auch aktuell befinden wir uns in einer Zeit der Neuordnung. Immer wieder werden die Marktakteure und der Gesetzgeber mit neuen tatsächlichen wie rechtlichen Entwicklungen konfrontiert. In diesem sich verändernden Umfeld gilt es, den Spielerschutz als überragendes Ziel der Glücksspielregulierung nicht aus den Augen zu verlieren.
Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts rechtfertigt der Schutz des Spielers die Errichtung eines staatlichen Monopols, welches zudem der Vermeidung von Begleitkriminalität und anderen Fehlentwicklungen dient. Die Ausprägung eines solchen Monopols findet sich in Bayern bei den neun staatlichen Spielbanken. Diese gewährleisten ein ausreichendes Angebot an Casinospielen, verhindern ein Ausweichen auf illegale Glücksspiele, stellen den Jugendschutz sicher und betreiben Suchtprävention. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht in einer Ent-scheidung vom März 2007 bestätigt. Ferner hat sich das Glücksspielmonopol im Bereich der Lotterien bewährt. Sie zählen in Deutschland zu den am häufigsten nachgefragten Glücksspielen.
Dieser Text erschien in voller Länger in der Fachzeitschrift „Beiträge zum Glücksspielwesen“ Ausgabe 3/2016. Diese kann hier im Jahresabo oder einzeln bestellt werden.
Gerhard Eck ist Mitglied des Bayerischen Landtages und Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr.