Mit ihrem Antrag wollen die Fraktionen der SPD und CDU die glücksspielrechtlichen Mindestabstandsvorschriften in Berlin harmonisieren und fordern eine entsprechende Anpassung des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag. So soll der Abstand zwischen einer Wettvermittlungsstelle und einer Schule zukünftig 200 Meter nicht unterschreiten.
Zudem soll der Mindestabstand zwischen zwei Wettvermittlungsstellen aufgrund der „anzustrebenden flächendeckenden Verteilung der Wettvermittlungsstellen“ 500 Meter nicht unterschreiten. Auch zur nächstgelegenen Spielbank soll ein Mindestabstand von 500 Metern eingehalten werden. Zudem ist ein weiterer Zweck der Gesetzesänderung die Anpassung der Anforderung an Personalschulungen. So sollen zukünftig Wiederholungsschulungen verpflichtend sein, um den Spielerschutz konsequent und adäquat umzusetzen. Das Gesetz zur Harmonisierung glücksspielrechtlicher Mindestabstandsvorschriften wurde am 23.06.2016 in zweiter Lesung verabschiedet und trat am 22.07.2016 in Kraft.
▶ Der komplette Antrag (Drucksache 17/2974) kann unter www.pardok.parlament-berlin.de eingesehen werden. Der komplette Gesetzestext zur Harmonisierung glücksspielrechtlicher Mindestabstandsvorschriften wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 19/2016 S. 450 vom 21.07.2016 veröffentlicht.