Der Bericht der Landesregierung bezieht sich auf den Landtagsbeschluss vom 25.11.2015, mit dem die Landesre-gierung ersucht wurde, bis zum 30.09.2016 ein Konzept für eine landesweite, betreiberübergreifende Sperrdatei unter Berücksichtigung der Erfahrung anderer Länder zu erstellen. Dem nachfolgenden Konzept, wonach für die Einführung einer landesweiten Sperrdatei zwei Alternativen zur Verfügung stehen, wurde auch in der Minister-ratssitzung am 04.10.2016 zugestimmt.
1. Möglichkeit: Einbeziehung der baden-württembergischen Spielhallen in die zentrale Sperrdatei nach § 23 GlüStV
Durch Änderung von § 2 Abs. 3 GlüStV könnten auch Spielhallen in den Wirkungsbereich der zentralen Sperrdatei, die bislang nur Spielbanken, Sportwetten und Lotterien mit besonderem Gefährdungspotenzial erfasst, mitein-bezogen werden. Bei den derzeitigen Erörterungen zur Änderung des GlüStV ginge es zwar vordergründig um die Vergabe der Sportwettkonzessionen, jedoch hat auch das Land Hessen bereits gefordert, eine zentrale Sperrdatei für Spielhallen zu schaffen bzw. diese in die zentrale Sperrdatei miteinzubeziehen. Aus suchtpolitischer Sicht wür-de mit dieser Änderung der am weitesten reichende Spielerschutz bewirkt, da eine spielartübergreifende Sperre stattfindet.
2. Möglichkeit: Anschluss an das hessische Spielersperrsystem
Da die Entwicklung eines neuen, eigenständigen Systems voraussichtlich sehr kostenträchtig ist und zudem meh-rere Jahre in Anspruch nehmen dürfte, käme der Anschluss an das hessische System OASIS in Betracht. Die dem Land entstehenden Kosten sollen weitgehend dadurch gedeckt werden, dass die Spielhallen für den Anschluss an das System Gebühren entrichten müssen. Der Anschluss an das hessische System eröffnet zudem die Option, zu einem späteren Zeitpunkt einen Datenabgleich über Ländergrenzen hinweg vorzunehmen. Da derzeit noch offen ist, wann und in welchem Umfang eine Änderung des GlüStV erfolgt, wird zunächst die zweite Alternative weiter-verfolgt. Die Landesregierung wird demnach, die Zustimmung des Landtags vorausgesetzt, die entsprechenden Verhandlungen mit Hessen und Rheinland-Pfalz aufnehmen und die konkreten Möglichkeiten eines Anschlusses der baden-württembergischen Spielhallen an das hessische Spielhallensperrsystem prüfen und bewerten.
▶ Die komplette Mitteilung der Landesregierung (Drucksache 16/698) kann unter www.landtag-bw.de eingesehen werden.