Das branchen(un)freundlichste Bundesland gerät in die Kritik
Niedersächsische Kommunen haben als erste bundesweit das Losverfahren angewendet, um Spielhallen, deren Betreiber einen vorgegebenen Mindestabstand untereinander nicht einhalten, zu schließen. Laut Dr. Sandra Rod-dewig vom niedersächsischen Wirtschaftsministerium werden durch das Verfahren rund 50 Prozent der knapp 2.000 Bestandsspielhallen in den Kommunen ihr Geschäft aufgeben müssen. Das Vorgehen ist strittig. Die Städte, Gemeinden und Landkreise befürchten eine Klagewelle. Bislang galten die Mindestabstandsregeln nur für die Eröffnung neuer Spielhallen. Ab Juli 2017 müssen aber auch bereits bestehende Spielhallen einen Mindestabstand zueinander einhalten, um ihren Betrieb weiterführen zu können.
Für Roddewig ist Niedersachsen im Bereich des Glücksspiels dennoch das branchenfreundlichste Bundesland. Immerhin gelten in Niedersachsen die geringsten Abstandsregeln für Spielhallen. Während beispielweise Ba-den-Württemberg, Berlin und Brandenburg 500 Meter Abstand von Spielhalle zu Spielhalle verlangen, sind es in Niedersachsen nur 100 Meter. Auch fordere man in Niedersachsen keinen Mindestabstand zu Kinder- und Jugendeinrichtungen wie beispielsweise in Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.
Keine Sachkriterien gefunden
Ganz anders sieht das Rechtsanwalt Prof. Dr. Florian Heinze, Justiziar des Automatenverbandes Niedersachsen. Für ihn ist Niedersachsen durch die Durchsetzung des Losverfahrens und den Umgang mit der Härtefallregelung das branchenunfreundlichste Bundesland. “Die Existenzvernichtung durch das Los ist rechtswidrig”, so Heinze. Doch in Niedersachsen bleibt man dabei. “Wir müssen die konkurrierenden Verhältnisse zwischen den Bestandsspielhallen auflösen”, so Roddewig. Zuerst habe man nach Sachkriterien gesucht, da diese bei den niedersächsischen Spielhallenbetreibern jedoch nicht vorlägen, müsse mit dem Los entschieden werden.
Neben dem Losverfahren steht auch die enge Auslegung des Härtefalls in Niedersachsen stark in der Kritik. So verlängerten andere Bundesländer die Fünfjahresfrist der Härtefallregelungen mit Rücksicht auf die berufliche Existenz der Betreiber und die Amortisation von Investitionen teilweise bis zum Außerkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages mit Ablauf zum 30. Juni 2021.
Enge Auslegung
In Niedersachsen jedoch wird die Härtefallregelung streng ausgelegt. Nach der Fünfjahresfrist müssen Spielhallen, die keine neue Erlaubnis erhalten haben, ihren Betrieb schließen. Der Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Jahndorf sieht das sehr kritisch: “Das Bestandsverbot trifft alle hart. Jeder Betroffene ist ein Härtefall!” Der Härtefall dürfe daher nicht, wie in Niedersachsen praktiziert, möglichst eng ausgelegt werden. Im Wirtschaftsministerium betont man jedoch, dass der Härtefall nicht der Regelfall, sondern immer nur ein Ausnahmefall sei, der sich am Einzelfall orientiere und die individuellen Umstände berücksichtige.
Dieser Text erschien in voller Länger in der Fachzeitschrift „Beiträge zum Glücksspielwesen“ Ausgabe 4/2016. Diese kann hier im Jahresabo oder einzeln bestellt werden.