(Gerhard Bühringer, Robert Czernecka, Roxana Kotter und Anja Kräplin) Etwa 40–50 Prozent der erwachsenen Bevölkerung nimmt aktuell an legalen oder illegalen Glücksspielangeboten in Deutschland teil (Zwölf-Monats-Prävalenz, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 2016; Meyer, 2016; Sassen et al., 2011). Beim überwiegenden Anteil bleibt es auf der Ebene einer problemlosen Unterhaltung, während etwa 0,3–0,6 Prozent der erwachsenen Bevölkerung oder etwa 0,8–1,0 Prozent der aktiven Spieler eine pathologische Ausprägung entwickelt (Bühringer, Kotter & Kräplin, 2016; Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 2016; Meyer, 2016; Sassen et al., 2011).
Neben Beratungs- und Behandlungsmaßnahmen bestehen in vielen Ländern Sperrsysteme, die Personen davon abhalten sollen, weiter an Glücksspielen teilzunehmen, um die negativen Konsequenzen wie emotionale Störungen, erhebliche Verschuldung, das Risiko des illegalen Erwerbs von finanziellen Mitteln sowie Probleme am Arbeitsplatz und in der Familie zu vermeiden bzw. zu reduzieren. Es gibt dabei unterschiedliche Ausprägungen von Sperrsystemen, z.B. im Hinblick auf die Begründung einer Sperre (Verschuldung und/oder pathologisches Spielverhalten), ihre Initiierung (Selbst- oder Fremdsperre), die Dauer (einige Monate bis Lebenszeit), den Geltungsbereich (ein oder mehrere Glücksspielsegmente) und die Möglichkeit und Modalitäten einer Entsperrung (für einen Überblick vergleiche Gainsbury, 2014).
Für eine effektive Gestaltung von Sperrsystemen ist es notwendig, die Auswirkungen und die Einschätzung einer Sperrung durch betroffene Personen vor dem Hintergrund des Wissens aus den Verhaltenswissenschaften zu analysieren. Zumindest die Fremdsperre im Sinne eines Betretungs- und Spielverbots stellt einen erheblichen Eingriff in den Freiheitsspielraum einer Person dar. Es gibt wenige ähnliche Eingriffe, wie etwa rechtlich verfügte Näherungsverbote gegenüber früheren Partnern, Kindern oder Stalking-Opfern sowie Hausverbote in Kaufhäusern und Gaststätten (die Beispiele sind unabhängig davon, ob Betroffene oder Dritte geschützt werden sollen). Es ist daher zur Einhaltung einer Spielersperre notwendig, die betroffenen Personen möglichst gut über die Notwendigkeit und den Nutzen einer Sperre zu informieren und vor allem zur Einhaltung zu motivieren. Dies gilt auch dann, wenn viele selbst- oder fremdgesperrte Spieler zunächst die Sperre verbal akzeptieren, da die Akzeptanz eines Verbots bzw. der Wunsch oder das Verlangen nach erneutem Glücksspielen im Zeitverlauf variieren kann (Ladouceur, Sylvain & Gosselin, 2007).
Dieser Text erschien in voller Länge in der Fachzeitschrift „Beiträge zum Glücksspielwesen“ Ausgabe 1/2017. Diese kann hier im Jahresabo oder einzeln bestellt werden.
Prof. Dr. rer. soc. Gerhard Bühringer ist Leiter der Arbeitsgruppe Abhängiges Verhalten, Risikoanalyse und Risikomanagement, Institut für Klinische Psychologie und Psychotherapie der TU Dresden. Fotos: BzGw/privat
Robert Czernecka, forscht als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Arbeitsgruppe Abhängiges Verhalten, Risikoanalyse und Risikomanagement unter anderem im Bereich Störung durch Glücksspielen.
Roxana Kotter ist wissenschaftliche Mitarbeiterin der Arbeitsgruppe Abhängiges Verhalten, Risikoanalyse und Risikomanagement, promoviert im Bereich Prävention von Störung durch Glücksspielen und befindet sich in Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin (IAP Dresden).
Dr. Anja Kräplin ist wissenschaftliche Mitarbeiterin der Arbeitsgruppe Abhängiges Verhalten, Risikoanalyse und Risikomanagement. In Forschung und Lehre widmet sie sich vor allem den Themen Störungen durch psychotrope Substanzen und Glücksspielen, wobei ihr Schwerpunkt in der Grundlagenforschung liegt.