Der Abgeordnete Daniel Buchholz, SPD, erkundigte sich in insgesamt elf Fragen über die aktuelle Situation von Wettbüros in Berlin. Diese beantwortete die Senatsverwaltung für Inneres und Sport wie folgt: Nach Schätzungen des Senats existieren in Berlin derzeit ca. 300 „Wettbüros“ für Sportwetten. Entsprechende Erhebungen erfolgten in Anbetracht der stark begrenzten personellen Ressourcen der Vollzugsbehörde nicht permanent, sondern vor allem in Vorbereitung und Durchführung von Verwaltungsverfahren.
Anträge für den Betrieb einer Wettvermittlungsstelle lägen nicht vor. Sollten allerdings Anträge eingehen, würde unter Hinweis auf die Regelungen zur Antragsberechtigung eine Antragsrücknahme angeregt werden – bei Bestehen auf einer Bescheidung müssten Anträge abgelehnt werden. Nach Einschätzung des Senats haben die Regelungen des Gesetzes zur Harmonisierung glücksspielrechtlicher Mindestabstandsvorschriften aktuell praktisch kaum Auswirkungen auf bestehende „Wettbüros“. Die Regelungen böten zudem keine ausreichend abgesicherte Grundlage für das Führen von ausschließlich darauf gestützten Untersagungsverfahren. Daher unterstützt der Senat die aktuellen Beratungen der Ministerpräsidentenkonferenz, um eine Grundlage für eine umfassende und flächendeckende Neuregulierung der Sportwettvermittlung in Berlin zu schaffen. Bei Änderung des Konzessionsmodells werde aber auch eine Änderung der Kontingentierung (10 Wettbüros pro Erlaubnisinhaber) notwendig werden.
Die komplette Antwort auf die Anfrage (Drucksache 18/10161) kann unter www.pardok.parlament-berlin.de eingesehen werden.