Mit Schreiben vom 31.01.2017 informiert das Staatsministerium darüber, dass die Landesregierung beabsichtigt, mit den übrigen Ländern den Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland abzuschließen. Der bisherige Staatsvertrag von 2012 könne in Bezug auf die Vergabe von Sportwettkonzessionen weiter nicht umgesetzt werden, weil die hessischen Verwaltungsgerichte die Erteilung der Konzessionen bis zu einer zeitlich nicht abschätzbaren Entscheidung in der Hauptsache aufgeschoben hätten.
Um Bewegung in die Blockadesituation zu bringen, haben sich die Regierungschefs der Länder im Dezember 2016 auf die Fassung des Zweiten GlüÄndStV geeinigt. Dieser sieht im Wesentlichen die folgenden Änderungen vor: Aufhebung der Kontingentierung der Sportwettkonzessionen für die Dauer der Experimentierphase, vorläufiges Erlauben der Tätigkeit für Bewerber, die Mindestanforderungen erfüllt haben, und Übertragung der in Zuständigkeit des Landes Hessen liegende Aufgaben auf andere Bundesländer. Der Ministerrat hat am 31. Januar 2017 dem Abschluss des GlüÄndStV zugestimmt. Nach der Unterzeichnung des Staatsvertrags wird die Landesregierung dem Landtag den Entwurf eines Ratifizierungsgesetzes zur Beratung und Beschlussfassung zuleiten.
Die komplette Mitteilung der Landesregierung (Drucksache 16/1534) kann unter www.landtag-bw.de eingesehen werden.