Bericht zur allgemeinen Aussprache des Ausschusses für Inneres, Digitalisierung und Migration zum Gesetz zu dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag, 14. Sitzung, am 20. September 2017:
Abgeordneter SPD:
Er ruft in Erinnerung, dass seine Fraktion bereits im Rahmen der Ersten Beratung ihre Zustimmung zu diesem Glücksspieländerungsstaatsvertrag signalisiert habe, und zwar im Bewusstsein, dass es sich möglicherweise um eine Übergangsregelung handle und eine endgültige rechtssichere Lösung noch anzustreben sei.
Angesichts der ablehnenden Haltung der neuen Regierungen Schleswig-Holsteins und Nordrhein-Westfalens gegenüber dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag interessiert ihn die aktuelle Haltung der Landesregierung zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag.
Abgeordneter FDP/DVP:
Die Fraktion der FDP/DVP stehe dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag nach wie vor ablehnend gegenüber.
Abgeordneter AfD:
Er erkundigt sich nach einschneidenden Änderungen seit der Ersten Beratung im Plenum.
Die Oppositionsfraktionen hätten seinerzeit einhellig die Auffassung vertreten, dass der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag in der damals vorgelegten Fassung rechtlich keinen Bestand haben werde.
Innenminister Thomas Strobl:
Der Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration legt dar, dass die Chefs der Staatskanzleien, am 15. September 2017 vereinbart haben, dass ein weiterer Glücksspieländerungsstaatsvertrag in der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober 2017 abgeschlossen werden solle und es sowohl für Schleswig-Holstein, als auch für Hessen, ein Sonderkündigungsrecht geben soll, um eine Zustimmung zum Gesetzentwurf attraktiver zu machen.
Noch in der laufenden Woche würden Rückmeldungen aus Hessen und Schleswig-Holstein erwartet.
Bisher sei ihm kein Ergebnis der regierungsinternen Beratungen in Nordrhein-Westfalen bekannt.
Seit der Ersten Beratung im Plenum habe sich im Grunde genommen nichts geändert.
Eine bundesweite, einheitliche Regulierung des Glücksspiels sei für die Gesamtkohärenz wichtig und für den Erhalt des Lotteriemonopols von zentraler Bedeutung.
Abgeordneter CDU:
Er ist daran interessiert, ob auch in allen anderen Ländern mit einer rechtzeitigen Ratifizierung gerechnet werden könne.
Er merkt an, er sei zwar von der Notwendigkeit einiger Neuregelungen nicht überzeugt, rate jedoch davon ab, dass Vertragswerk noch einmal grundsätzlich in Frage zu stellen.
Vorsitzender:
Die Zweite Beratung des vorliegenden Gesetzentwurfs im Plenum ist bereits für die Folgewoche (KW 39) vorgesehen.
Innenminister Thomas Strobl:
Er erklärt, es gebe eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag noch im laufenden Jahr die Zustimmung der Länder erhalte.
In Bezug auf den in Vorbereitung befindlichen weiteren Glücksspieländerungsstaatsvertrag, könne er derzeit nicht einschätzen, ob es noch im laufenden Jahr ein Ergebnis geben werde und wie es aussehe.
Abgeordneter AfD:
Er schlägt vor, den Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag vielleicht unter Federführung von Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein komplett zu überarbeiten.
Aus seiner Sicht sei es nicht sinnvoll, den vorliegenden Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag zu verabschieden.
Der Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration habe in der Ersten Beratung erklärt, alle Länder hätten sich auf den Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag geeinigt.
Zwischenzeitlich stimmen jedoch immer weniger Länder zu.
Innenminister Thomas Strobl:
Er betont, dass im März 2017 ausnahmslos alle Ministerpräsidenten den Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag unterzeichnet haben.
Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für Ausschusses für Inneres Digitalisierung und Migration beschließt mehrheitlich:
Dem Plenum zu empfehlen, den Gesetzentwurf des Gesetzes zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag zuzustimmen.
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