Damit der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag rechtskräftig werden kann, ist die Zustimmung des niedersächsischen Landtags per Gesetz erforderlich. Diese soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf herbeigeführt werden.
Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf mit Schreiben vom 30. November 2017 zur Beschlussfassung an den Landtag übermittelt.
Gleichzeitig wird beantragt, den Gesetzesentwurf gemäß der Geschäftsordnung des niedersächsischen Landtags an den Ausschuss weiterzuleiten.
Federführend für den Gesetzentwurf ist das Ministerium für Inneres und für Sport.
Wesentliche Änderungen des niedersächsischen Landesglücksspielgesetzes:
Artikel 1 beinhaltet: Zustimmung zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag, welcher am 1. Januar 2018 in Kraft tritt.
Artikel 2 beinhaltet: Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Wird der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 2 Abs.1 gegenstandslos, so tritt auch die Zustimmung nach Artikel 1 dieses Gesetzes nicht in Kraft.
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