Damit der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag echtskräftig werden kann, ist die Zustimmung des rheinland-pfälzischen Landtags per Gesetz erforderlich. Diese soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf herbeigeführt werden.
Gleichzeitig werden die landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen in Bezug auf Sportwetten an die Neuregelungen im Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag angepasst.
Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf mit Schreiben vom 14. November 2017 zur Beschlussfassung an den Landtag übermittelt. Federführend für den Gesetzentwurf ist der Minister des Inneren und für Sport.
Der komplette Entwurf (LT-Drucksache 17/4564) kann unter www.landtag.rlp.de eingesehen werden.