Die erste Kleine Anfrage des SPD-Abgeordneten Rüdiger Erben beschäftigt sich in insgesamt drei Fragen mit der Anzahl an Spielhallen in Sachsen-Anhalt. Dies beantwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung wie folgt: Zum 1. Juli 2012 seien in Sachsen-Anhalt insgesamt 362 Spielhallen (davon alle mit einer Erlaubnis nach § 33i GewO) betrieben worden, deren Gesamtzahl sich auf 350 (davon 289 mit einer Erlaubnis nach § 33i GewO und 61 mit einer Erlaubnis nach § 2 SpielhG LSA) bis zum 1. Juli 2016 bzw. auf 355 (davon 279 mit einer Erlaubnis nach § 33i GewO und 76 mit einer Erlaubnis nach § 2 SpielhG LSA) zum 1. Januar 2017 auch nicht wesentlich verändert habe. Eine genaue Aufteilung auf die einzelnen Landkreise bzw. die kreisfreien Städte ergibt sich aus dem Anhang der Anfrage.
Die zweite Kleine Anfrage des SPD-Abgeordneten Rüdiger Erben beschäftigt sich in insgesamt drei Fragen mit der Anzahl an Spielhallen mit Mehrfachkonzession in Sachsen-Anhalt. Dies beantwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung wie folgt: Zum 1. Juli 2012 seien in Sachsen-Anhalt insgesamt 134 Spielhallen über eine sogenannte Mehrfachkonzession betrieben worden (davon alle mit einer Erlaubnis nach § 33i GewO), deren Gesamtzahl sich auf 62 Standorte zum 1. Juli 2016 bzw. auf 59 Standorte (davon 126 einzelne Spielhallen mit einer Erlaubnis nach § 33i GewO und 4 mit einer Erlaubnis nach § 2 SpielhG LSA wegen eines Härtefallantrags) zum 1. Januar 2017 verringert habe. Eine genaue Aufteilung auf die einzelnen Landkreise bzw. die kreisfreien Städte ergibt sich aus dem Anhang der Anfrage.
Die kompletten Antworten (Drucksachen 7/1015 sowie 7/1016) können unter www.landtag.sachsen-anhalt.de eingesehen werden.