Mann, K., Lemenager, T., Zois, E., Hoffmann, S., Nakovics, H., Beutel, M., Vogelgesang, M., Wölfling, K., Kiefer, F., Fauth-Bühler, M.
Mann und Kollegen berichten in ihrem Artikel über einen Teil der Ergebnisse der Baden-Württemberg-Studie zu pathologischem Glücksspiel und verwandten Störungen.
Für die Studie wurden 515 Personen mit einer nach ICD 10 diagnostizierten Störung durch Glücksspielen (SG) aus vier Behandlungseinrichtungen rekrutiert. Sie wurden mit 269 freiwilligen Kontrollpersonen verglichen, die keine psychischen Störungen abgesehen von einer Tabakkonsumstörung oder spezifischen Phobien aufwiesen. Von allen Versuchspersonen wurden soziodemografische und glücksspielbezogene Informationen, die Familiengeschichte und komorbide psychische Störungen erhoben. Zur Bestimmung des Schweregrads der SG wurde ein Screening-Fragebogen verwendet. Mit weiteren Fragebögen wurden unter anderem noch Impulsivität, der Persönlichkeitsfragebogen NEO-FFI und die Ausprägung der Tabakkonsumstörung erhoben.
Personen mit SG unterschieden sich in ihren soziodemografischen Charakteristika in allen Merkmalen signifikant von der Kontrollgruppe, z. B. im Hinblick auf die durchschnittliche Verschuldung (36.615 Euro vs. 6.954 Euro), Abitur (16 Prozent vs. 63 Prozent), staatliche Unterstützung durch Arbeitslosengeld (27,8 Prozent vs. 1,8 Prozent) und Rauchen (56,1 Prozent vs. 10,1 Prozent). Von den 515 Personen mit SG spielten 86,9 Prozent primär Automatenspiele, 16 Prozent wiesen eine Depression und 28 Prozent eine Alkoholkonsumstörung auf. Da SG und Alkoholkonsumstörung so häufig zusammen auftreten, schlagen die Autoren eine kombinierte Therapie für diese beiden psychischen Störungen vor. Personen mit einem erhöhten Schweregrad der SG gaben ebenfalls an, impulsiver, weniger gewissenhaft und weniger verträglich zu sein und beim Beginn des Glücksspielens und Automatenspiels ein jüngeres Alter aufgewiesen zu haben. Es zeigte sich auch, dass Verwandte ersten Grades von Personen mit SG ebenfalls häufiger die Diagnose für eine SG und eine Alkoholkonsumstörung erfüllten, als Verwandte ersten Grades der Vergleichsgruppe, was für einen erblichen Faktor bei der Entstehung von SG spreche.
Die Autoren weisen auf einige Limitationen ihrer Studie hin: Es seien keine Frauen oder Personen mit SG ohne Behandlung eingeschlossen worden, sodass die Ergebnisse nicht auf diese Personengruppen generalisiert werden können. Da es sich um eine Querschnittserhebung handele, hätten keine kausalen Zusammenhänge geprüft werden. Es kann also nicht geschlussfolgert werden, ob z.B. eine verringerte Gewissenhaftigkeit zu SG führt, ob SG die Gewissenhaftigkeit verringert oder eine dritte Variable wie Impulsivität beide verursacht.
Neben den aus der Studie gewonnenen wertvollen Hinweisen bezüglich der Charakteristika und Familiengeschichte von Personen mit SG in Behandlung sollen an dieser Stelle auch methodische Schwächen besprochen werden. Von den Autoren wurde nicht diskutiert, dass Personen mit einer SG, die sich in Behandlung begeben, zumeist eine starke Ausprägung der Störung aufweisen und damit die gefundenen Gruppenunterschiede überschätzt sein könnten.
Eine weitere Einschränkung der Generalisierbarkeit der Ergebnisse entsteht durch die stark unterschiedlichen soziodemo-grafischen Merkmale der Studiengruppen. Es wurden bewusst „gesunde“ Kontrollpersonen rekrutiert, um keine Verzerrungen durch z. B. zufällig ausgewählte Personen mit SG oder mit einer Depression in der Kontrollgruppe zu haben. Dies hat dazu geführt, dass die Kontrollpersonen eine Arbeitslosenquote aufweisen, die weit unter der in der Allgemeinbevölkerung liegt. Bei der Abiturientenquote ist der Unterschied noch frappierender: Laut statistischem Bundesamt besaßen 2015 29 Prozent der Deutschen (Fach-)Hochschulreife, während die Quote in dieser Studie bei 63 Prozent liegt. Problematisch ist, dass bei der Auswertung der Gruppenunterschiede diese soziodemografischen Verzerrungen nicht als Kontrollvariablen mit in die Analyse einbezogen wurden.
Die Ergebnisse der Studie stimmen zwar mit vielen anderen Studien zum Thema überein, die Gruppendifferenzen wurden dabei jedoch sehr wahrscheinlich überschätzt. Diese Problematik wird dadurch verstärkt, dass schon allein durch die Gruppengrößen statistisch kleine Effekte signifikant werden können, ohne bedeutsam sein zu müssen. Hier wäre eine explizite Angabe der Effektstärke hilfreich gewesen, um die praktische Bedeutsamkeit der Ergebnisse einschätzen zu können.
Einige der Schlussfolgerungen der Autoren lassen sich aufgrund der dargestellten methodischen Kritikpunkte nicht zweifelsfrei aus den Ergebnissen ableiten und sollten nicht zu stark verallgemeinert werden.
European Psychiatry (2017), 42, 120-128. doi: 10.1016/j.eurpsy.2016.12.002.