Hessischer Verwaltungsgerichtshof: 8 B 432/18 – Beschluss vom 27. September 2018: Auswahlverfahren zwischen Spielhallen in Hessen
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Stadt Wiesbaden verpflichtet, im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes den Betrieb einer von der Antragstellerin auszuwählenden Spielhalle bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu dulden. Die Antragstellerin betreibt in Wiesbaden zwei Spielhallen seit 1982. Schräg gegenüber der beiden Spielhallen befindet sich eine weitere Spielhalle in einer Entfernung von 150 m Luftlinie,…