Mecklenburg-Vorpommern hat sich an der Erstellung eines Gutachtens der Universität Hamburg zum Thema „Regulierungsoptionen für den deutschen Onlineglücksspielmarkt“ finanziell beteiligt. Ein erster Zwischenbericht des Gutachtens wurde im August 2018 vorgelegt. Der abschließende Bericht des Gutachtens soll Ende 2019 vorgelegt werden.
Warum hat sich das Land Mecklenburg-Vorpommern an der Erstellung eines solchen Gutachtens beteiligt? In welcher Höhe hat sich das Land Mecklenburg-Vorpommern an der Erstellung eines solchen Gutachtens beteiligt?
Mit dem Forschungsantrag der Universität Hamburg sollten mit Blick auf die anstehenden Diskussionen über die Fortentwicklung des Glücksspielstaatsvertrages über den 30. Juni 2021 hinaus verschiedene Regulierungsansätze in Europa bezüglich des Online- Glücksspiels miteinander verglichen werden. Im Rahmen dieses Vergleiches sollte einerseits eine sozio-ökonomische Analyse der Glücksspielmärkte einschließlich etwaiger Wanderungsbewegungen erfolgen sowie andererseits aufgezeigt werden, welche Folgen und Herausforderungen die jeweilige Regulierung für Aufsicht, Vollzug, Spielerschutz und Suchtprävention hat. Das Ministerium für Inneres und Europa hat sich an der Erstellung dieses Gutachtens beteiligt, um die aus fachlicher Sicht offenen Fragen zeitgerecht beantwortet zu bekommen und damit die Diskussion zur Fortentwicklung des Glücksspielstaatsvertrages über den 30. Juni 2021 hinaus auf einer fachlich gesicherten Grundlage führen zu können. Für das Land Mecklenburg-Vorpommern fiel ein Kostenanteil in Höhe von 4.008,70 Euro an.
Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse des ersten Zwischenberichtes im Kontext der aktuellen Debatte um die Novellierung des Glücksspielstaatsvertrages?
Der erste Zwischenbericht bestätigt den bereits aus der Praxis gewonnenen Eindruck der Landesregierung, dass die Verbesserung der effektiven Rechtsdurchsetzung gegenüber den Anbietern von Glücksspielen, seien sie online oder offline am Markt, einen bedeutenden Stellenwert einnimmt. Auch wenn die Studie noch nicht abgeschlossen ist, zeichnet sich als eines der wichtigsten Ergebnisse ab, dass unabhängig davon, wie liberal oder wie restriktiv die Regelungen im Rahmen der Novellierung des Glücksspielstaatsvertrages ausfallen werden, die Durchsetzung des vorgegebenen Rechtsrahmens so weit wie möglich sichergestellt werden muss. Die Ziele der Regulierung des Glücksspielmarktes, unter denen der Schutz der Bevölkerung vor Spielsucht sowie die Prävention von Begleit- und Beschaffungskriminalität besonders hervorzuheben sind, werden unabhängig von der konkreten Ausgestaltung des Rechtsrahmens für den Glücksspielmarkt jedenfalls dann unterlaufen, wenn die staatliche Kontrolle zu schwach ist, um illegale Online-Angebote, unzulässige Werbung und ähnliche Erscheinungsformen des grauen oder schwarzen Glücksspielmarktes zu verfolgen und nach Möglichkeit zu unterbinden.
Die vollständige Antwort (Drucksache 7/3414) kann unter http:// www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/43682/ent wicklungen_im_gluecksspiel_in_mecklenburg_vorpommern.pdf eingesehen werden.