Der neue Glücksspielstaatsvertrag tritt am 1. Juli 2021 in Kraft. Er ermöglicht es den Ländern innerhalb des vom Staatsvertrag vorgegebenen Regulierungsrahmens, Online-Casinospiele in ihrem Hoheitsgebiet zu veranstalten oder Konzessionen für die Veranstaltung von Online-Casinospielen zu erteilen.
Online-Casinospiele sind virtuelle Nachbildungen von Bankhalterspielen und Live-Übertragungen eines terrestrisch durchgeführten Bankhalterspiels mit Teilnahmemöglichkeit über das Internet. Ge- meint sind insbesondere Spiele wie Roulette, Black Jack und Baccara sowie Poker-Varianten, bei denen die Veranstalterin oder der Veranstalter selbst mitspielt und daher ein zufallsbedingtes Risiko trägt. Keine Online-Casinospiele sind virtuelle Automatenspiele und die Varianten des Online-Pokerspiels, welche ausschließlich zwischen natürlichen Personen gespielt werden. Hierfür sind bundesweite Erlaubnismodelle vorgesehen.
Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland Mitte Juni einen Gesetzesentwurf für die Zulassung von Online-Casinospielen vorgelegt. Demnach ist die Erteilung von bis zu fünf Konzessionen an unter- schiedliche Anbieterinnen und Anbieter vorgesehen. Eine Beschränkung auf staatliche Anbieter soll nicht erfolgen. Die Konzessionen sind auf einen Zeitraum von zehn Jahren befristet. Veranstalter von Online-Casinospielen müssen eine Online-Casinospielsteuer entrichten. Die Steuerbelastung orientiert sich dabei an der Spielbankabgabe. Die Online-Casinospielsteuer beträgt 30 Prozent der Bemessungsgrundlage, dem Bruttospielertrags. Sie erhöht sich für den Teil der Bruttospielerträge, der 15 Millionen Euro im Kalenderjahr übersteigt, auf 55 Prozent des Bruttospielertrages. Die Erträge aus der Online- Casinospielsteuer sollen für gemeinnützige Zwecke, insbesondere für Maßnahmen der Spielsuchtprävention und die wissenschaftliche Forschung zur Vermeidung und Abwehr von Suchtgefahren durch Glücksspiele, verwendet werden.
Der vollständige Beitrag erschien in der Fachzeitschrift „Beiträge zum Glücksspielwesen“ Ausgabe 2/2021. Diese kann hier im Jahresabo oder einzeln bestellt werden.