Die Thüringer Landesregierung hat den Landtag mit Schreiben des Ministers für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefs der Staatskanzlei, vom 19. September 2017, gemäß Artikel 67 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen unterrichtet, dass noch in diesem Jahr ein Dritter Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags beschlossen werden solle. Dieser Dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag dient dazu, dem Land Schleswig-Holstein ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen, um eine Zustimmung des Landes zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag zu ermöglichen.
Das Verfahren zu beiden Glücksspieländerungsstaatsverträgen soll in den Landtagen synchronisiert werden, um das Inkrafttreten beider Verträge zum 1. Januar 2018 zu ermöglichen.
Die Vorlage wurde an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen.
Der Innen- und Kommunalausschuss hat die Unterrichtung in seiner 48. Sitzung, am 26. Oktober 2017, in öffentlicher Sitzung beraten und zur Kenntnis genommen.
- Unterrichtung des Thüringer Landtags nach Artikel 67 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen, vom 26.10.2017. (LT-Drucksache 6/4682) Hier: Zweiter und Dritter Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages