1. Welches Ergebnis hat das Gespräch mit den Kommunalen Spitzenverbänden am 16. Januar 2018 ergeben?
Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium und die kommunalen Spitzenverbände sind einig, dass die Kriterien für eine Auswahlentscheidung zwischen Spielhallen in echten Konkurrenzverhältnissen auf gesetzliche Grundlage gestellt werden müssen.
Eine Festlegung der konkreten Ausgestaltung der Regelung ist noch nicht erfolgt.
Die Themen „Härtefallregelungen“ und „Kriterien für eine stärkere Suchtprävention und einen besseren Spielerschutz“ wurden angesprochen. Hierzu stehen weitere Gespräche aus; eine Vorfestlegung erfolgte nicht.
2. Sind weitere Gespräche gegebenenfalls mit anderen Betroffenen geplant, wenn ja, mit wem und wann?
Ja, am 22.01.2018 mit dem Vorstand des Forums der Automatenunternehmer e. V., am 29.01.2018 mit dem Automatenverband Niedersachsen und ebenfalls am 29.01.2018 mit der Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH. Die Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen ist zu einem Ministergespräch für den 01.02.2018 eingeladen.
3. Plant die Landesregierung eine Novelle des Glücksspielgesetzes?
Ja.
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