Die Kleine Anfrage der FDP in Bremen richtet sich an den Senat und bezieht sich auf einen Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen. Mit diesen Maßnahmen sollen vermutete milliardenschwere Steuerausfälle insbesondere durch manipulierte Kassensysteme verhindert bzw. aufgedeckt werden. In diesem Zusammenhang bedarf es jedoch zunächst einer klaren Faktenbasis.
Die Anfrage beinhaltet dabei acht Fragen, wobei für den Bereich „Spielhallen“ nur zwei wesentlich sind. So wür-den, unabhängig von einer nachweisbaren Kassenmanipulation, Mängel in der Kassenführung bei Betrieben, in denen hauptsächlich Bargeschäfte getätigt würden (so auch Spielhallen), sehr häufig von der Betriebsprüfung festgestellt und führten regelmäßig zu Nachzahlungen von Steuern. Die Mehrergebnisse der 2015 abgeschlosse-nen Prüfungen beliefen sich dabei auf insgesamt 1.753.597,95 Euro. Für die 2014 und 2015 abgeschlossenen Be-triebsprüfungen könnten die festgestellten Mehrsteuerergebnisse in Spielhallen unabhängig von etwaigen Kas-senmanipulationen beziffert werden, da diese aus bestimmten statistischen Erhebungen des Finanzamts für Au-ßenprüfung ermittelbar seien. Diese beliefen sich auf 54.354,38 Euro im Jahr 2014 und 621.766,00 Euro im Jahr 2015. Der Senat erklärt abschließend, dass er es bedauerlich findet, dass die Technische Verordnung derzeit nur für Registrier- und computergestützte Kassen eine technische Sicherheitseinrichtung vorsehe. Eine Ausweitung auf Geldgewinnspielgeräte sowie Taxameter sei zu begrüßen.
▶ Der komplette Antrag (Drucksache 19/721) kann unter www.bremische-buergerschaft.de eingesehen werden.