Das Niedersächsische Glücksspielgesetz soll geändert werden. Einen entsprechenden Entwurf des Niedersächsischen Innenministeriums gab das Kabinett Anfang Mai zur Einbringung in den Landtag frei. Mit den geplanten Änderungen sollen in der Praxis des Verwaltungsvollzugs bereits bewährte Vorgehensweisen normiert und vorhandene Regelungslücken geschlossen werden. Dabei stehen insbesondere die Spielhallen im Fokus. Insbesondere soll das bereits angewandte Losverfahren zur Auflösung des Verbots von Mehrfachkonzessionen gesetzlich geregelt werden. Dadurch soll ab Juli 2017 nach Ablauf der Übergangsfrist die Einhaltung des Mindestabstandes zwischen Spielhallen gewährleistet werden. Von dieser Regelung sind in Niedersachsen etwa 1.900 Spielhallen betroffen. Ungefähr die Hälfte der Betriebe dürfte wegen der geltenden Abstandsregelung des Glücksspielstaatsvertrags an ihren bisherigen Standorten nicht mehr erlaubnisfähig sein.
Zur effektiveren Bekämpfung des illegalen Glücksspiels soll außerdem eine Rechtsgrundlage für die rechtssichere Durchführung von behördlichen Testspielen geschaffen werden. Die Einführung einer entsprechenden Rechtsgrundlage stellte klar, dass die Aufsichtsbehörde zu Ermittlungszwecken und zum Nachweis unerlaubten Glücksspiels Testkäufe und Testspiele durchführen darf, die nicht als behördliche Maßnahme erkennbar sind.