Im Oktober 2016 einigten sich die Regierungschefs der Länder auf graduelle Anpassungen des aktuellen Glücksspielstaatsvertrages. Der politische Prozess ist damit angestoßen, wenn auch inhaltlich in bislang nicht zufriedenstellendem Maße. Vorsitzland der Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs ist derzeitig Mecklenburg-Vorpommern. Im Interview spricht Dr. Christian Frenzel, Chef der Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern, über die Motive und Hintergründe, die bei den jüngsten Änderungen des Glücksspielstaatsvertrages eine wichtige Rolle gespielt haben.
Schleswig-Holstein hat jüngst angekündigt, den 2. Glücksspieländerungsstaatsvertrag nicht unterzeichnen zu wollen. Stattdessen will das Land zusammen mit anderen Bundesländern nach einer tragfähigen, europarechtskonformen Lösung für den gesamten Bereich der Sportwetten einschließlich des Online Casinospiels sowie des Pokerspiels suchen, die sich an den Regelungen des bis 2013 gültigen Glücksspielgesetzes Schleswig-Holstein orientiert. Wie stehen sie zu dieser Entscheidung?
Frenzel: Das Land Schleswig-Holstein hatte im März den jetzt vorliegenden Glücksspieländerungsstaatsvertrag wie alle anderen Länder unterzeichnet. Der Koalitionsvertrag sieht in Schleswig-Holstein nunmehr vor, dass das Parlament dem Änderungsvertrag nicht zustimmen will. Stattdessen will das Land den Staatsvertrag kündigen und gemeinsam mit anderen Bundesländern nach einer Lösung für den gesamten Bereich der Sportwetten suchen. Es bleibt abzuwarten, wie sich der neu gewählte Landtag in Kiel verhält. Davon wird es abhängen, ob der Glücksspieländerungsstaatsvertrag umgesetzt werden kann.
Die Spielersperrdatei ist eine der wirkungsvollsten Spielerschutzinstrumente, sagen Suchtexperten. Sie sei sehr gut geeignet zur Prävention. Aber die CdS-AG und die MPK-Konferenz hatten sich in der jüngsten Änderung des Glücksspielstaatsvertrages nicht für die bundesweite spielformübergreifende Sperrdatei entscheiden können. Warum?
Frenzel: Anlass für die aktuelle Änderung des Glücksspielstaatsvertrages vor Ablauf der regulären Laufzeit ist die eingetretene Blockadesituation bei der Erteilung von Konzessionen für private Sportwettanbieter. Durch die Änderung des Glücksspielstaatsvertrages soll zunächst einmal eine Öffnung des Sportwettenbereiches nunmehr für private Anbieter herbeigeführt werden und das zuvor verankerte Sportwettenmonopol nicht fortgeschrieben werden. Die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 16.10.2015 hatte zur Folge, dass ansonsten bis zum rechtskräftigen Abschluss der verwaltungsgerichtlichen Verfahren keiner der Bewerber auf absehbare Zeit eine Sportwettkonzession hätte erhalten können. Die mit dem GlüStV 2012 angestrebte Öffnung und Legalisierung des Sportwettenbereiches wäre nicht erreicht worden. Die Länder haben sich deshalb auf der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und –chefs vom 26.–28.10.2016 auf einen tragfähigen Kompromiss geeinigt. Zunächst soll nur eine punktuelle, auf den Sportwettenbereich beschränkte Änderung erfolgen. Nach dieser Änderung wollen sich die Länder intensiv mit weitergehenden regulatorischen Vorschlägen, zu denen auch eine Erweiterung der Sperrdatei gehört, auseinandersetzen.
Dieses Interview erschien in voller Länge in der Fachzeitschrift „Beiträge zum Glücksspielwesen“ Ausgabe 2/2017. Diese kann hier im Jahresabo oder einzeln bestellt werden.
Dr. Christian Frenzel ist Chef der Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommerns, des aktuellen Vorsitzlandes der Ministerpräsidentenkonferenz.