(Lora Köstler-Messaoudi) Mitte Mai legte die Koalition aus CDU, FDP und Grünen in Schleswig-Holstein ihren Koalitionsvertrag vor. Darin kündigt die neue Regierung in klaren Worten an, dem zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag im Parlament nicht zustimmen zu wollen. Fehlt auch nur ein Unterzeichner, kann der Änderungsstaatsvertrag nicht in Kraft treten. Für die Länder bedeutet das, dass somit wieder der ursprüngliche Vertrag gilt, der bekanntermaßen unionsrechtswidrig ist.
In seinem Koalitionsvertrag kündigte Schleswig-Holstein zudem an, den aktuell gültigen Glücksspielstaatsvertrag kündigen zu wollen und mit anderen Ländern, genannt wurden hier Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, nach einer tragfähigen europarechtskonformen Lösung zu suchen. Diese soll sich an den Regelungen des bis 2013 gültigen Glücksspielgesetzes Schleswig-Holsteins orientieren.
Schleswig-Holstein ging bereits beim 1. GlüÄndStV einen Sonderweg. Alle Länder, bis auf Schleswig-Holstein, unterzeichneten im Dezember 2011 den 1. GlüÄndStV. Stattdessen beschloss man in Schleswig-Holstein ein eigenes „Gesetz“. Es hob die Beschränkungen bei Vertrieb und Werbung weitgehend auf, beließ es aber beim staatlichen Veranstaltungsmonopol für Lotto. Privaten Anbietern für Sportwetten und Online-Casinos wurde zudem erlaubt, vom Bundesland für jeweils fünf Jahre Lizenzen erwerben. Infolge der Landtagswahl 2012 kam es zu einem neuen Regierungsbündnis aus SPD, Grünen und SSW, das im Januar 2013 dem 1. GlüÄndStV beitrat und damit die landesspezifische Sonderregelung beendete.
Anders als beim 1. GlüÄndStV, bei dem eine Zustimmung von 13 Ländern ausreichte, müssen beim 2. GlüÄndStV jedoch alle 16 Länder die Ratifikationsurkunden unterzeichnen, damit er am 1. Januar 2018 in Kraft treten kann. Sind bis zum 31. Dezember 2017 nicht alle Ratifikationsurkunden unterzeichnet, wird der Staatsvertrag gegenstandslos. „Wir wollen wieder zurück zu den glücksspielrechtlichen Regelungen, die in Schleswig-Holstein von der Albig-Regierung ohne sachliche Begründung einkassiert wurden. Wir halten es für deutlich sinnvoller, durch eine Liberalisierung des Glücksspielmarktes dazu beizutragen, den Schwarz- und Graumarkt auszutrocknen und mit den Steuereinnahmen die Prävention, den Breitensport und den Verbraucherschutz zu stärken“, kommentierte Wolfgang Kubicki, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Landtag von Schleswig-Holstein, die Vorstöße des nördlichsten Bundeslandes zur Glücksspielregulierung.
Dieser Text erschien in voller Länge in der Fachzeitschrift „Beiträge zum Glücksspielwesen“ Ausgabe 2/2017. Diese kann hier im Jahresabo oder einzeln bestellt werden.