Der Berliner Senat hat am 8. September beschlossen, dem Verfahren gegen das Berliner Spielhallengesetz rechtlich beizutreten. Hintergrund ist die Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht von Vertretern der Spielhallenbranche. Der Beitritt zum Verfahren ist nötig, damit Berlin als Verfahrensbeteiligter das Gesetz in Karlsruhe mit eigenen Schriftsätzen oder eigenen Anträgen verteidigen kann. Bayern und das Saarland, die ebenfalls verklagt sind, sind dem Verfahren ebenfalls beigetreten.
Im Mai 2011 hatte Berlin als erstes Bundesland ein eigenes Gesetz für Spielhallen erlassen. Seitdem werden Spielhallen nur erlaubt, wenn zwischen den Spielhallen ein Mindestabstand von 500 Metern eingehalten wird und sich die Spielhalle nicht in räumlicher Nähe von Kinder- und Jugendeinrichtungen befindet. Ziel des Gesetzes ist es, die gestiegene Zahl von Spielhallen zu reduzieren und somit die Spielsucht zu bekämpfen.
Die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung erarbeitet derzeit in enger Abstimmung mit weiteren betroffenen Senatsverwaltungen, Bezirken und Behörden einen Gesetzentwurf für die Neuzulassungen von Spielhallen. Ziel ist ein faires, rechtssicheres und transparentes Verfahren, um die Regelungen des Spielhallengesetzes nach Ablauf der fünfjährigen Übergangsfrist unter Beachtung der Grundrechte der Bestandsbetreiber umzusetzen.