Novellierung des Landesglücksspielgesetzes in RLP Kraft getreten
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als Glücksspielaufsicht in Rheinland-Pfalz weist auf die in Kraft getretene Novellierung des Landesglücksspielgesetztes hin. Im Bereich der Präventionsschulungen wurde damit klargestellt, dass diese nur von anerkannten Anbietern erfolgen dürfen. Die Anerkennung erfolgt durch die ADD. Darüber hinaus wurden auch der Umfang und der Zeitpunkt der verschiedenen Schulungen festgelegt. Für Spielhallen…