Der Innenausschuss empfiehlt dem Landtag, den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung glücksspiel-rechtlicher Vorschriften in der vom Innenausschuss beschlossenen Fassung anzunehmen. Mit dem Gesetz sollen Klarstellungen bezüglich der sogenannten Altspielhallen getroffen werden. Diese benötigen gemäß den Über-gangsregelungen des GlüStV ab 01.07.2017 eine neue glücksspielrechtliche Erlaubnis oder müssen geschlossen werden. Der Gesetzentwurf stellt deklaratorisch diese Erlaubnispflicht fest und stellt zudem die Eingriffsgrundlage für glücksspielaufsichtsrechtliche Maßnahmen der Landesdirektion Sachsen klar.
▶ Der komplette Bericht (Drucksache 6/6893) kann unter www.landtag.sachsen.de eingesehen werden.