In insgesamt sieben Fragen erkundigte sich der SPD-Angeordnete Joschka Langenbrinck zu Spielhallen in den Berliner Bezirken. Diese beantwortete die Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Ramona Pop, wie folgt: Bezüglich der Anzahl der Spielhallen in Berlin habe sich die Zahl von 584 Erlaubnissen 2011 auf 535 Erlaubnisse 2015 reduziert. Eine beigefügte Übersicht stellt die Unterschiede in den einzelnen Berliner Bezirken dar.
Seit 2011 seien 15 Spielhallen neu genehmigt worden. Von den 508 Spielhallen mit einer Erlaubnis nach § 33i GewO (Stand: Datum des Tages nach dem Inkrafttreten des Mindestabstandsumsetzungsgesetzes Berlin) hätten lediglich elf keinen Antrag auf eine neue Erlaubnis gestellt. Die 497 gestellten Anträge würden derzeit in den Bezirken im Rahmen des Sonderverfahrens geprüft, wobei 19 Anträge aufgrund fehlender Unterlagen oder aus anderen Gründen nicht am Sonderverfahren würden teilnehmen können. Von diesen wiederum seien bislang drei Spielhallen geschlossen worden. Prognosen über den Zeitpunkt des vollständigen Verfahrensabschlusses können durch die Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe nicht getroffen werden.
Die komplette Antwort auf die Anfrage (Drucksache 18/10161) kann unter www.pardok.parlament-berlin.de eingesehen werden.