(Lora Köstler-Messaoudi) Die Glücksspielregulierung ist ein heikles Thema. In der Politik finden sich nicht viele, die dazu Position beziehen wollen. Für die Verwaltungen vor Ort wird das zum Problem, denn die Umsetzung in der Praxis zeigt, dass die getroffenen Regelungen nicht eindeutig und mitunter auch nicht gerichtsfest sind.
Mitte März dieses Jahres einigten sich die Bundesländer auf eine Reform des Glücksspieländerungsstaatsvertrages (GlüStV). Dieser Schritt war notwendig geworden, um die durch gerichtliche Entscheidungen entstandene Blockadesituation bei den Sportwetten zu beseitigen. Zudem hatte der Europäische Gerichtshof 2016 kritisiert, dass die derzeitige Rechtslage nicht europarechtskonform sei.
Die wichtigsten Neuerungen des aktuellen Reformwerkes sind die Aufhebung der bisherigen Kontingentierung der Sportwettkonzessionen und die Vergabe von 35 vorläufigen Konzessionen zum 1. Januar 2018. „Mit dieser punktuellen Änderung des geltenden Staatsvertrages wird die Regulierung des Sportwettmarktes abgeschlossen und Klarheit für Anbieter und beteiligte Dritte geschaffen“, verkündete Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) am 16. März im Anschluss an die Konferenz der Ministerpräsidenten. Doch die EU-Kommission hat die auf den Weg gebrachte Reform des Glücksspielstaatsvertrags in einem vertraulichen Schreiben an die deutschen Behörden wiederholt kritisiert. Die geplante Reform ändere nichts an der grundsätzlichen Kritik aus Brüssel, dass für das Verbot der Online-Casinos und -Poker eine schlüssige Begründung fehle. Zudem werden laut EU-Kommission die Sportwettanbieter benachteiligt, die nicht zu den 35 Unternehmen gehören, die Anfang 2018 eine vorläufige Lizenz erhalten sollen. Dies sei ein Marktzugangshindernis, das gegen EU-Recht verstoße.
Große Lösung angemahnt
Bevor der Glücksspieländerungsstaatsvertrag in den Länderparlamenten ratifiziert werden kann, stehen somit noch einige Überarbeitungen daran an. Prof. Patrick Sensburg, Mitglied des Deutschen Bundestages, zeigte sich auf dem Bundeskongress zum Glückspielwesen kritisch, was einen neuen Entwurf betrifft. „Wir diskutieren immer wieder über einen rechtlichen Graubereich“, so Sensburg. Man reguliere den Markt weder mit Blick auf die Einnahmen, noch mit Blick auf die Verbraucher. „Es ist an der Zeit für eine große Lösung“, betonte der Abgeordnete. Man solle nicht weiter im rechtlich Kritischen verharren und Online-Poker in die Regulierung einbeziehen. „Es wäre ein Trauerspiel, wenn wir es bis 2019 nicht hinbekommen, diesen Markt zu regulieren“, unterstrich der Parlamentarier.
Auch Hessen will den Onlinemarkt regulieren. Das Land formulierte sogar eigens eine Ausstiegsklausel, die in den aktuellen Glücksspieländerungsstaatsvertrag aufgenommen wurde. Sollten die Verhandlungen über das Internetglücksspiel und die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts nicht bis Juni 2019 abgeschlossen sein, kann Hessen den Glücksspielstaatsertrag kündigen. „Am Markt sollen die teilnehmen dürfen, die teilnehmen wollen“, betonte Jürgen Frömmrich, Mitglied des Wiesbadener Landtages.
Länder sollen endlich handeln
Frömmrich und Sensburg mahnten auf dem Kongress, dass jetzt die Zeit sei, Nägel mit Köpfen zu machen. „Wir sollten das Eisen schmieden, so lange es heiß ist“, meinte Sensburg. Man müsse bei diesem Thema mehr Druck auf die Landeskollegen ausüben und ihnen klarmachen, dass das Glücksspiel kein Thema sei, das einem schaden muss. „Richtige Regulierung tut dem Staat und dem Verbraucher gut“, betonte der Bundestagsabgeordnete. Frömmrich sieht einen Grund im Zögern der Länder im Lottomonopol. „Die Länder haben Bedenken, dass Änderungen am Staatsvertrag das Lottomonopol gefährden könnten. Sie haben ein hohes Interesse an den Lottoeinnahmen, da diese sozialen Zwecken zugutekommen.“ Statt hier zu blockieren, sollten die Lottogesellschaften aber die Chancen sehen: „Mit einer vernünftigen Regulierung können sie in neue Märkte vordringen.“
Dieser Text erschien in der Fachzeitschrift „Beiträge zum Glücksspielwesen“ Ausgabe 2/2017. Diese kann hier im Jahresabo oder einzeln bestellt werden.