(Lora Köstler-Messaoudi) Für viele Spielhallenbetreiber und Kommunen stehen in diesem Jahr einschneidende Veränderungen an. Im Sommer läuft die im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehene Übergangsregelung für Spielhallen aus. Rund 60 kommunale Vertreter aus Ordnungs- und Gewerbeämtern in Nordrhein-Westfalen trafen sich deshalb kürzlich für einen gemeinsamen Praxisaustausch zur Härtefallregelung und Störerauswahl in Bonn.
Im November läuft in Nordrhein-Westfalen die Übergangsfrist für Spielhallen aus. Betreiber von Spielhallen benötigen dann neben der gewerberechtlichen Erlaubnis auch eine glücksspielrechtliche Erlaubnis. Voraussetzung zur Erteilung dieser ist unter anderem die Einhaltung von Mindestabständen zu anderen Spielhallen. In Nordrhein-Westfalen sind das 350 Meter. Zudem dürfen Spielhallen nicht mit anderen Spielhallen in demselben Gebäudekomplex untergebracht sein. Da dies jedoch auf viele bestehende Spielhallen zutrifft, stehen die Kommunen vor der schwierigen Aufgabe, aus mehreren legal arbeitenden Betrieben diejenigen auszusuchen, die ihr Geschäft schließen müssen.
Mangels eineindeutiger und gerichtsfester Vorgaben seitens der Landesregierung herrscht unter den Kommunen in Nordrhein-Westfalen – aber nicht nur dort – große Unsicherheit, was die rechtskonforme Anwendung der Härtefallregelung und der Störerauswahl betrifft.
Um kommunale Verantwortliche bei diesem akuten Problem zu unterstützen, veranstaltete der Behörden Spiegel hierzu einen Praxisaustausch.
Härtefall möglichst umfassend begründen
Inhaltlich begleitet wurde der Workshop von Christian Benzrath aus dem Referat Recht und Ordnung bei der Stadtverwaltung Langenfeld, Stefan Lenz vom Kommunalwissenschaftliches Institut der Universität Münster, und Jürgen Trümper, Geschäftsführer des Arbeitskreises gegen Spielsucht e. V.
In Bezug auf den Härtefall kritisierte Benzrath den Düsseldorfer Erlass. Er gebe den Kommunen keine konkreten Vorgaben zur Hand. Die Kommunen seien damit dem Risiko einer Klagewelle der unterlegenen Spielhallenbetreiber ausgesetzt.
„Das einzige, was ich gut finde und schon anwenden kann, ist das stufenweise Schließungskonzept“, so Benzrath. Er warnte, dass Härtefallanträge immer besser würden und Kommunen in Zukunft mit Gutachten hierzu geflutet würden, da bereits viele Großkanzleien auf das Thema Glücksspiel aufgesprungen seien. Kaum eine Behörde könne hierfür den nötigen Sach- und Fachverstand vorhalten. Einige Kommunen hätten daher schon Wirtschaftsprüfer beauftragt, aber nicht jede Stadt habe Ressourcen dafür.
Die Meinungen gehen beim Härtefall stark auseinander. Während einige Kommunen ihn per se nicht durchführen wollen, gibt es auch welche, die ihn einfach mit einem Musterschreiben genehmigen wollen. Hier warnt der Rechtsdirektor: „Das ist zu einfach, Sie müssen damit rechnen, dass wir auch bei positiven Bescheiden vor Gericht gehen müssen. Eine Härtefallentscheidung sollte daher möglichst umfassend begründet sein.“
Dieser Text erschien in voller Länge in der Fachzeitschrift „Beiträge zum Glücksspielwesen“ Ausgabe 2/2017. Diese kann hier im Jahresabo oder einzeln bestellt werden.