R. Kotter, A. Kräplin, A. Pittig & G. Bringer, 2019
Spielbanken in Deutschland müssen seit 2008 an einem bundesweiten Sperrprogramm teilnehmen. Zu Beginn des Jahres wurde ein neuer Artikel online veröffentlicht, der Ergebnisse zur Charakterisierung von Personen darstellt, die am Glücksspiel-Sperrprogramm teilnehmen. Der Artikel setzt sich damit auseinander, welche psychischen Störungen gesperrte Spieler aufweisen und ob man das Auftreten der Störungen in eine zeitliche Relation zueinander und zur Spielsperre setzen kann. Die Studie ist Teil eines größeren Projektes, welches Personen im Sperrprogramm von 26 Spielbanken des Bundesverbands Deutscher Spielbanken untersuchte. Von diesen Spielbanken wurden fünf ausgewählt und es wurden alle 947 postalisch erreichbaren Personen im Sperrprogramm um die freiwillige Teilnahme an der Studie gebeten, die in den Jahren 2008 bis 2016 gesperrt worden sind. 6,1 Prozent bzw. 58 Personen erklärten sich bereit, einen Online-Fragebogen auszufüllen und an einem persönlichen Interview teilzunehmen.
Die 58 befragten Personen waren im Durschnitt bereits vier Jahre gesperrt (Spanne von einem Monat bis hin zu acht Jahren), waren im Durchschnitt 50 Jahre alt (Spanne von 24 bis 75 Jahren), 44 von ihnen waren männlich (14 weiblich), über die Hälfte hatte als Schulabschluss das Abitur erreicht, 48 (83 Prozent) Personen hatten sich selbst gesperrt, zehn (17 Prozent) waren von einer Spielbank fremdgesperrt worden. Mithilfe eines standardisierten, diagnostischen Interviews wurde festgestellt, ob bei den teilnehmenden gesperrten Spielern jemals eine Störung durch Glücksspielen oder eine andere psychische Störung vorgelegen hatte. Dazu gehören beispielsweise affektive Störungen (z. B. Depression), Angststörungen oder Substanzkonsumstörungen. Darüber hinaus wurden zur differenzierten Erhebung der Störung durch Glücksspielen, der psychischen Gesundheit und psychischer Störungen weitere Screening-Instrumente genutzt.
Bei 15,5 Prozent der gesperrten Spieler trat über die bisherige Lebenszeit nie irgendeine psychische Störung auf, einschließlich der Störung durch Glücksspielen. Die Störung durch Glücksspielen wird nach dem Diagnosesystem DSM-5 ab vier von neun erfüllten Kriterien diagnostiziert. 100 Prozent der Studienteilnehmer zeigten im Laufe ihres Lebens mindestens ein Diagnosekriterium der Störung durch Glücksspielen. 42 der 58 Personen (73 Prozent) haben in ihrem Leben die Diagnose einer Störung durch Glücksspielen erfüllt. 65,5 Prozent der Personen zeigten in ihrem Leben mindestens eine und maximal drei weitere psychische Störung, abgesehen von der Störung durch Glücksspielen. Darunter waren vor allem affektive Störungen (48 Prozent, vorrangig Depression), Angststörungen (17 Prozent) und Substanzkonsumstörungen (29 Prozent, Alkohol, Cannabis sowie illegale Substanzen).
Die gesperrten Spieler wurden befragt, in welchem Alter die psychischen Störungen das erste Mal aufgetreten waren, wann sie ihre Probleme beim Umgang mit Glücksspielen das erste Mal bemerkt haben, wann sie dafür erstmals Hilfe gesucht haben und in welchem Alter sie sich haben sperren lassen. Auf Basis dieser Angaben wurde das Auftreten der verschiedenen Störungen, des Hilfesuchens zur Störung durch Glücksspielen und das Ereignis der Sperre in einen zeitlichen Zusammenhang bzw. eine zeitliche Abfolge gestellt. Im Durchschnitt traten dabei Symptome der Angststörung und der Substanzkonsumstörung noch vor den ersten Glücksspielerfahrungen auf, der Beginn der affektiven Störungen (vor allem Depression) noch vor den ersten glücksspielbezogenen Problemen. Die ermittelte Reihenfolge des Auftretens der Störungen ist überraschend, da oft davon ausgegangen wird, dass die glücksspielbezogenen Probleme zuerst auftreten, gefolgt von den Angststörungen und Depression. Von den gesperrten Personen haben 62 Prozent in ihrem Leben bereits formale Hilfe in Anspruch genommen. Im Durchschnitt lagen zwischen dem Wahrnehmen erster glücksspielbezogener Probleme und dem Aufsuchen formaler Hilfe etwa sechs Jahre und es dauerte weitere zwei Jahre, bis es zur Sperre kam.
Die Ergebnisse sind im Hinblick auf die zeitlichen Zusammenhänge und somit auch die Reihenfolge dadurch limitiert, dass sie retrospektiv erhoben wurden und es sich um Selbstauskünfte handelt. Es können Erinnerungsfehler und -verzerrungen auftreten. Verglichen mit den angeschriebenen Personen (947) haben an der Studie mit 6,1 Prozent nur sehr wenige Personen teilgenommen. Diese Rückmeldungsraten treten in anderen Studien dieser Art ebenfalls auf und können zu Verzerrungen führen, da ein großer Kreis betroffener, gesperrter Glücksspieler nicht erreicht wird. Vor allem schwer betroffene Personen werden durch diese Rekrutierungsmethode sehr wahrscheinlich nicht erreicht.
Die Studie hat zum erstem Mal die psychische Gesundheit von Personen untersucht, die in Spielbanken gesperrt sind und gezeigt, dass mit acht Jahren eine recht lange Zeit zwischen dem ersten Auftreten von glücksspielbezogenen Problemen und der Selbst- oder Fremdsperre der betroffenen Personen liegt. Die Funktion der Spielsperre als rein präventives Instrument ist damit zu hinterfragen. Weiterhin wurde gezeigt, dass etwa zwei Drittel der gesperrten Personen neben einer Störung durch Glücksspielen eine weitere psychische Störung aufweisen und dass diese anderen Störungen im Durchschnitt vor der Störung durch Glücksspielen auftreten. Dies weist darauf hin, dass eine ausschließliche Fokussierung auf die Störung durch Glücksspielen in Präventions- und Sperrmaßnahmen nicht zielführend ist.
International Gambling Studies, DOI: 10.1080/14459795.2019.1575451