Im Jahr 2017 herrschte in Niedersachsens Glücksspiellandschaf große Unruhe. Grund dafür war eine Vorgabe aus dem Glücksspielstaatsvertrag vom 1. Juli 2012: Für eine Spielhallenerlaubnis muss ein Mindestabstand zwischen Spielhallen eingehalten werden, Mehrfachkomplexe – also mehrere Spielhallen unter einem Dach – sind verboten. Um die daraus entstandenen Konkurrenzverhältnisse aufzulösen, wurde in Niedersachsen ausgelost, welche Spielhallen bestehen bleiben dürfen und welche nicht. In der Folge gab es massive Kritik der Spielhallenbranche. Am 4. September 2017 hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht diese Praxis untersagt (Az. 11 ME 330/17). Die Richter entschieden, dass eine solche Auswahlentscheidung mittels Losverfahren ohne gesetzliche Regelung wegen des Eingriffs in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit der Spielhallenbetreiber rechtswidrig ist.
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