Online-Glücksspielwerbung ist in diesem Jahr eines der großen Themen. Zum einen fordern nach einer Umfrage des Sucht- und Drogenbeauftragten des Bundes mehr als 60 Prozent der Deutschen ein Ende der Werbung für Sportwetten. Zum anderen nehmen Themen wie Influencer Marketing und andere Online-Werbemethoden an Bedeutung zu.
Es muss sich also die Frage gestellt werden, welchen Zweck erfüllt Werbung für Glücksspielangebote aktuell und welchen kann/sollte sie erfüllen. Dr. Tobias Hayer vom Institut für Public Health und Pflegeforschung der Universität Bremen sagt aus der Sicht der Suchtforschung:
„Glücksspiel-Werbung wirkt – und zwar nicht im Sinne der Präventivziele des Glücksspielstaatvertrages. Das Auslösen von Spielbedürfnissen Minderjähriger, das Fördern unrealistischer Gewinnererwartungen oder die Erhöhung der Rückfallgefährdung bei glücksspielsüchtigen Personen stellen nur einige Beispiele jener Kollateralschäden dar. Gemäß der gesicherten Befundlage kann es unter Public Health-Gesichtspunkten nur die Schlussfolgerung geben, Werbung für Suchtmittel im Allgemeinen bzw. für Glücksspiele im Speziellen auf ein Minimum zu beschränken. Alle Alternativen hierzu wären gesundheitswissenschaftlicher und gesundheitspolitischer Irrsinn.“
Dr. Hayer wird unter anderem gemeinsam mit Dr. Wulf Hambach, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Hambach&Hambach, Dr. Simon Planzer von der Universität St. Gallen und Mathias Dahms, Präsident des Deutschen Sportwettenverband auf dem diesjährigen Bundeskongress zum Glücksspielwesen über die verschiedenen Werbemethoden und deren Auswirkungen diskutieren.
Die Möglichkeit zur Teilnahme an unserem Kongress finden sie hier.