(RH) Der Glücksspielstaatsvertrag von 2021 sieht vor, dass die Auswirkungen der neuen Regelungen, gerade für Online-Angebote, von den Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder zu evaluieren sind. Dies geschieht unter Mitwirkung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), Halle und des Fachbeirates Glücksspiel.
In der Stellungnahme des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen des Landes Baden-Württemberg auf einen Antrag des Abgeordneten Daniel Karrais u.a., FDP/DVP, Drucksache 17/6236 vom 11.02.2024, heißt es:
„Die obersten Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder haben den Entwurf des Zwischenberichts zur Evaluation gemäß § 32 GlüStV 2021 fertiggestellt. Der Entwurf wird zwecks Billigung, Freigabe und Prüfung von Handlungsaufträgen über die zuständigen Arbeitskreise in die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder eingebracht, weshalb ein konkreter Termin der Veröffentlichung noch nicht näher bestimmt werden kann“.
Der Bericht soll bereits seit Anfang 2024 schriftlich vorliegen und voraussichtlich auf der Ständigen Konferenz der Innenminister im Juni gebilligt und dann wohl auch veröffentlicht werden.
Man darf gespannt sein. So zum Beispiel beim Thema Werbung für Glücksspiel und Sponsoring. Hier gibt es ja noch eine Studie und erst anschließend wird es wohl, wie es so schön Neudeutsch heißt, eine vollumfassende Bewertung geben. Das gilt sicherlich auch für das bisher stumpfe Schwert der Netzsperren. Müssen hier die gesetzlichen Rahmenbedingungen dringend verändert werden? Gibt es neue Überlegungen hinsichtlich der äußerst zeitraubenden und aufwendigen Prüfung jeden Spiels beim virtuellen Automatenspiel. Könnten evtl. die Spielerentwicklungsstudios Teil eines Antragsverfahrens werden? Äußert sich der Zwischenbericht auch zur Frage von virtuellen, realen Online-Casinospielen. Die Länder hatten sich ja im Glücksspielstaatsvertrag 2021 ausdrücklich diese Möglichkeit in den Staatsvertrag geschrieben. Mehrere Bundesländer haben ja schon entsprechende gesetzliche Grundlagen geschaffen. Andere werden evtl. folgen. Die Erlaubnisse gelten aber nur für das jeweilige Gebiet des Bundeslandes.
Die Debatten bleiben spannend.