(GGL). Die GGL nimmt die große Beliebtheit der jährlich in Spanien stattfindenden staatlichen Weihnachtslotterie „El Gordo“ zum Anlass, Verbraucher über die Rechtslage in Deutschland aufzuklären.
Das Angebot der Weihnachtslotterie „El Gordo“ im Internet ist in Deutschland nicht erlaubt. Dennoch gibt es illegale Glücksspielanbieter, die eine Online-Teilnahme an „El Gordo“ bewerben. Das Angebot der Weihnachtslotterie auf diesen Internetseiten ist illegal, da anstelle der Teilnahme an der eigentlichen Weihnachtslotterie lediglich auf den Ausgang der Lotterie gegenüber einem Dritten gewettet und somit kein Vertrag mit dem staatlichen Lotterieveranstalter abgeschlossen wird. Diese sogenannten „Zweitlotterien“ sind nach Glücksspielstaatsvertrag 2021 nicht erlaubnisfähig. Vorstand Ronald Benter: „Dies dürfte zahlreichen Spielern nicht bewusst sein. Es wird daher allen Spielinteressierten geraten, sich vorab auf der amtlichen Whitelist einen Überblick über die in Deutschland erlaubten Glücksspielanbieter zu verschaffen.“
Die Whitelist ist im Internet unter www.gluecksspiel-behoerde.de abrufbar und wird regelmäßig aktualisiert. Darüber hinaus stellt die GGL den von der Behörde erlaubten und beaufsichtigten Anbietern das „GGL Prüf- und Erlaubnissiegel“ zur Verfügung:
Vorstandskollege Benjamin Schwanke: „Hierdurch können Verbraucher legale Glücksspielangebote im Internet noch einfacher erkennen und sicher spielen.“
In diesem Zusammenhang weist die GGL darauf hin, dass die Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel gemäß § 285 StGB strafbar ist und mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft werden kann.
Wie Verbraucherinnen und Verbraucher legale von illegalen Glücksspielangeboten im Internet unterscheiden können, lässt sich in der aktuellen Broschüre der GGL mit den wesentlichen Spielerschutzmaßnahmen des Glücksspielstaatsvertrages 2021 nachlesen. Die Broschüre steht auf der Website der GGL zum Download zur Verfügung.
Über die GGL
Glücksspiel ist nur unter staatlicher Aufsicht und Kontrolle legal. Die staatliche Aufsicht und Kontrolle länderübergreifender Glücksspielangebote, insbesondere im Internet, haben die Länder der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) übertragen.
Grundlage dafür war der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021) vom 29. Oktober 2020. Ziel war es unter anderem, das bislang illegale Glücksspielwesen im Internet erlaubnisfähig und damit kontrollierbar zu machen. Mit dem GlüStV 2021 sind seit dem 1. Juli 2021 insbesondere die bisher unter einem Totalverbot stehenden Glücksspiele im Internet wie virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Onlinecasinospiele unter restriktiven Voraussetzungen erlaubnisfähig, um Spielerinnen und Spielern eine legale, sichere Alternative zu den auf dem Schwarzmarkt angebotenen Spielen zu bieten.
Die GGL ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts in Trägerschaft der Vertragsländer und hat ihren Sitz in Halle (Saale).
Zentrale Aufgabe der Behörde ist es seit 1.1.2023, den deutschen Glücksspielmarkt zu regulieren, in dem sie länderübergreifende Glücksspielangebote prüft und genehmigt und dafür sorgt, dass die erlaubten Glücksspielanbieter die Regeln zum Schutz der Spieler vor Spielsucht und Manipulation einhalten. Die GGL geht zudem gegen unerlaubte Angebote und die Werbung hierfür rechtlich vor.
Im Mittelpunkt des Handelns der Behörde steht die Gewährleistung des Jugend- und Spielerschutzes und die Verhinderung von Glücksspiel- und Wettsucht. Die GGL stellt dabei eine einheitliche Rechtsanwendung und -durchsetzung sicher und ermöglicht Glücksspielanbietern eine Betätigung unter gleichen und einheitlichen Rahmenbedingungen.
Aufgabe der GGL ist es zudem auch, Politik und Verbände bei Fehlentwicklungen zu beraten. Dazu beobachtet die Behörde den Glücksspielmarkt sehr genau und fördert wissenschaftliche Forschung im Zusammenhang mit Glücksspielen. Die Behörde versteht sich als Koordinierungsstelle für alle Interessensgruppen (Spieler, Politik, Glücksspielanbieter, Sucht- und Präventionsverbände) bei Fragen rund um das Thema Glücksspielwesen.