(SR). Das Thema Geldwäsche ist und bleibt ein wunder Punkt und das nicht nur in der Glücksspielindustrie. Aber die Bekämpfung der Geldwäsche birgt auch Möglichkeiten. So könnte die Bekämpfung der Geldwäsche auch zu Erfolgen im Kampf gegen den illegalen Markt führen.
Sebastian Fiedler, MdB (SPD), zeigte auf der 18. Jahresfachtagung zu Sportwetten und Glücksspiel des Forum Institut erneut auf, wie wenig der Gelder überhaupt aufgedeckt werden. Die Ermittlungsgruppen kriegen gerade einmal knapp ein Prozent der Gelder zu Gesicht, erklärte der ehemalige Kriminalhauptkommissar. Auch die Vereinfachung beim Verfahren mit Geldern unbekannter Herkunft im Jahr 2017 erbrachte hier keine Besserung und gesteigerten Erfolge. Dennoch blickt Fiedler positiv in die Zukunft und erhofft sich Fortschritte durch die neu gegründete Koordinierungsstelle zur Geldwäschebekämpfung im Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität. Ebenfalls Besserung könnte die Orientierung am Model der suspicious wealth order aus Großbritannien bringen. Allerdings ist diese in Deutschland noch umstritten. Sie gewährt dem Staat das Recht bei Vermögenswerten, die bestimmte Risikomerkmale aufweisen, den Inhaber, die Herkunft und die Zugriffsberechtigten der Vermögenswerte zu erfragen. Sollten die Fragen nicht oder nicht überzeugend beantwortet werden, können Vermögenswerte, die einen Wert von 100.000 Euro überschreiten, eingezogen werden. Wie genau diese Merkmale in Deutschland aussehen würden, muss aber noch ausgearbeitet werden.
Geldwäsche in der Glücksspielindustrie
Auf eine Rückfrage zur konkreten Gefahr der Geldwäsche bei Glücksspielangeboten sagte Fiedler, ein gewisses Risiko gäbe es in jedem Gewerbe. Das Risiko im Online-Glücksspiel ist seiner Einschätzung nach aber mit Abstand am größten. Nadja Wierzejewski, Leiterin der Abteilung Bekämpfung illegales Glücksspiel bei der gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), ergänzte, dass auch kleinere Spielhallenanbieter ein erhöhtes Risiko für Geldwäsche aufweisen.
Wierzejewski erklärte jedoch auch, dass die Geldwäsche als Tool zur Bekämpfung des illegalen Angebotes genutzt werden kann. Dafür ist die GGL auch im intensiven Austausch mit mehreren deutschen Finanzermittlungsbehörden. Noch vor Ende 2023 wird die GGL jeden Verpflichteten mindestens einmal überprüft haben. Für 2024 soll dann eine Übersicht an „red Flags“ erstellt werden. Damit Betriebe, die einer detaillierten Überprüfung bedürfen, schneller und effizient identifiziert werden können.
Ob die Verfolgung illegaler Angebote über Geldwäsche allerdings für die GGL so erfolgreich werden wird, wie zum Beispiel das Payment-Blocking lässt sich noch nicht abschätzen.