(SR) Nach den Ergebnissen der Eignungsprüfung „Digitale Fairness“ besteht im Rahmen der Dark Patterns und bei der suchterzeugenden Gestaltung digitaler Dienste ein Nachbesserungsbedarf im Verbraucherschutz.
Trotz der vorhandenen Verbraucherschutzgesetze haben Nutzerinnen und Nutzer nicht immer das Gefühl, dass sie die Kontrolle über ihre Online-Aktivitäten haben. Gewisse Geschäftspraktiken des digitalen Marktes sind dabei besonders ins Auge zu fassen. Die verantwortlichen Praktiken kosten Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU jährlich 7,9 Mrd. Euro, heißt es in den Ergebnissen der Prüfung.
Insgesamt sind es fünf Bereiche, in denen sich die Verbraucher sich als nicht ausreichend geschützt ansehen:
- Dark Patterns in Online-Schnittstellen, die die Entscheidungen der Verbraucherinnen und Verbraucher in unlauterer Weise beeinflussen können, indem sie beispielsweise eine falsche Dringlichkeit suggerieren und so unnötigen Druck auf die Verbraucher ausüben;
- Eine suchterzeugende Gestaltung digitaler Dienste, die die Verbraucherinnen und Verbraucher veranlasst, den Dienst länger zu nutzen oder mehr Geld auszugeben als geplant – ein Beispiel sind glücksspielähnliche Funktionen in Videospielen;
- personalisiertes Targeting, das die Schwächen der Verbraucherinnen und Verbraucher ausnutzt, z. B. in Form von gezielter Werbung, mit der aus persönlichen Problemen, finanziellen Schwierigkeiten oder einem labilen psychischen Zustand Kapital geschlagen wird;
- Schwierigkeiten bei der Verwaltung digitaler Abonnements, z. B. wenn Unternehmen die Abmeldung übermäßig erschweren;
- problematische Geschäftspraktiken von Influencern in den sozialen Medien. Einige dieser Praktiken stehen möglicherweise bereits im Widerspruch zum geltenden EU-Verbraucherrecht und anderen EU-Rechtsvorschriften, z. B. dem Gesetz über digitale Dienste und der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste.
Keine Empfehlung
Eine Empfehlung, wie die aufgearbeiteten Baustellen angegangen werden können, bietet die Eignungsprüfung allerdings nicht. Sie ist lediglich dafür konzipiert, den derzeitigen Sachstand aufzuzeigen. Allerdings weist Kommissionspräsidentin von der Leyen in einem Mandatsschreiben darauf hin, dass ein Gesetz für digitale Dienste ausgearbeitet werden müsse, um gerade die schwächeren Verbraucher zu schützen.
Die Offizielle Pressemitteilung der EU-Kommission zum nachlesen finden sie hier.
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