„Umgang mit Suchtproblematiken während der Corona-Krise“ (Drucksache 19/19544)
Die Bundesregierung ist in ihrer Antwort auch auf Spielsucht eingegangen: Welche Auswirkungen auf die Problematik Wett- und Glücksspielsucht erwartet die Bundesregierung infolge der Corona-Pandemie, und welche Maßnahmen sind diesbezüglich geplant?
Belastbare Zahlen zum Glücksspielverhalten während der Corona-Pandemie liegen der Bundesregierung nicht vor. Da Spielhallen und Gaststätten mit Spielautomaten geschlossen waren bzw. sind, könnte sich dies positiv auf das Glücksspielsuchtverhalten auswirken. Es ist allerdings auch anzunehmen, dass manche Spielende auf das in den meisten Fällen illegale Online-Glücksspiel ausweichen. Die Zuständigkeit für das Glücksspiel liegt im Wesentlichen bei den Ländern. Die Bundesregierung setzt daher auf die Fortführung bewährter und die Entwicklung neuer Präventionsmaßnahmen speziell für verschiedene Formen des Glücksspiels. Diese bundesweiten Maßnahmen zur Glücksspielprävention werden von der BZgA im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit durchgeführt. So wurde von der BZgA die nationale Kampagne „Spiel nicht bis zur Glücksspielsucht“ mit verschiedenen Aufklärungsangeboten für unterschiedliche Zielgruppen entwickelt. Ein zentrales Element der Kampagne ist das Internetportal www.spielen-mit-verantwortung.de, das über einzelne Glücksspiele, über die Entstehung von Glücksspielsucht und über regionale Hilfeangebote bei problematischem oder süchtigen Spielverhalten informiert. Personen, die regelmäßig Glücksspiele nutzen, können zusätzlich auf dem BZgA-Internetportal www.check-dein-spiel.de einen Online-Selbsttest machen. Diese Kampagnen wurden an die aktuelle Lage angepasst. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung hat zudem die Innenminister der Länder angeschrieben und sie aufgefordert, konsequent gegen Unternehmen, die unerlaubt mit Glücksspiel im Fernsehen werben, vorzugehen. Außerdem hat sie sich an die ausstrahlenden Sender gewandt mit der Aufforderung, keine Werbung für unerlaubtes Glücksspiel zu senden.
Die vollständige Antwort (Drucksache 19/19544) kann hier eingesehen werden.