(Lora Köstler-Messaoudi) Viele Kommunen sehen sich bei der praktischen Umsetzung der Härtefallklausel und der Störerauswahl für Spielhallen vom Land nicht genügend unterstützt. Auf der baden-württembergischen Landeskonferenz in Stuttgart wurde deutlich, dass die Landesregierung hier nachjustieren muss. Die Landesvertreter zeigten sich überrascht, dass die Kommunen statt Spielraum bei der Auslegung der Vorschriften eineindeutige Gesetze bevorzugen.
Bei der Regulierung des Glücksspielmarktes habe man in Baden-Württemberg gemeinsam Lösungen gesucht, berichtete Josha Frey, Suchtpolitischer Sprecher für die Grünen-Fraktion im Landtag. In einer Anhörungsphase hatte man Wirtschaft, Verwaltung, Politik und auch den Städtetag an einem Tisch gehabt. Er zeigte sich auf der Plenumsdiskussion davon überzeugt, dass Baden-Württemberg hier auf einem guten Weg und mit dem Sozialkonzept einen guten Schritt vorangekommen sei.
Dennoch wurde schon hier der Graben zwischen Land und Kommunen deutlich. Frey kritisierte, dass die Kommunen auf der einen Seite sehr gern die Erträge aus der Vergnügungssteuer einnähmen, auf der anderen Seite aber, wenn es um die Umsetzung der Regulierung im Glücksspielmarkt gehe, die Verantwortung gern nach oben deligieren: „Dann war es der Innenminister, den man ankreiden kann“, monierte Frey. „Die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer sind gut, die können Sie aber haben, wenn ich dafür vernünftige Gesetzte bekomme“, wehrte sich Christian Benzrath, Referat Recht und Ordnung, Stadtverwaltung Langenfeld, gegen die Aussagen Frey’s. Die Landesregierungen – nicht nur hier – würden den Kommunen in ihren Handreichungen keine konkreten Vorgaben an die Hand geben. Kommunen seien damit dem Risiko eine Klagewelle der unterlegenen Spielhallenbetreiber ausgesetzt.
„Die Kommunen wollen auch Freiraum“, meinte Frey, kurze Zügel seien nicht bequem. Dass sich alle jetzt in eine Art Totstelleffekt begeben, sei so nicht gedacht gewesen. Hier müsse man jetzt ran, kündigte der suchtpolitische Sprecher an. Nicht der Geldbeutel sollte entscheiden, wer in dieser Sache wie lange Klagen könne, sondern es müsse eine für das Allgemeinwohl vernünftige Lösung gefunden werden.
Dieser Text erschien in voller Länge in der Fachzeitschrift „Beiträge zum Glücksspielwesen“ Ausgabe 1/2017. Diese kann hier im Jahresabo oder einzeln bestellt werden.