Glücksspielregulierung in Deutschland seit 2004
(Thomas Beyer, Redaktion Beiträge zum Glücksspielwesen) Das Inkrafttreten des Lotteriestaatsvertrages (LottStV) im Juli 2004 markierte den Beginn der Bemühungen der Bundesländer die Glücksspielregulierung auf eine gemeinsame Grundlage zu stellen. Auch mehr als zehn Jahre später ist dieser Prozess nicht abgeschlossen, da die Glücksspielregulierung in Deutschland in der Zwischenzeit durch höchstrichterliche Entscheidungen entweder auf nationaler oder auf EU-Ebene immer wieder für verfassungs- bzw. europarechtswidrig erklärt wurde. Dadurch waren die Länder dazu gezwungen, das Glücksspielrecht im Abstand nur weniger Jahre mehrfach zu modifizieren. Dies änderte aber nichts daran, dass das 1999 eingeführte Sportwettenmonopol durchgehend über einen Zeitraum von nunmehr fast 17 Jahren rechtswidrig waren. Derzeit befinden sich die Länder erneut in Verhandlungen zur Glücksspielregulierung, da die eigentlich ab 2012 vorgesehene Vergabe von Sportwettkonzessionen durch Gerichtsentscheidungen verhindert ist.
Bei allen Gesetzesänderungen im Glücksspielbereich seit 2004 wurden von den Ländern jeweils nur die von den Gerichten angezeigten Modifikationen vorgenommen, die nach Ansicht der Länder nötig waren, um den 2004 gewählten Regulierungsansatz fortzusetzen. Auch die politische Zielsetzung im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) von 2008 und im Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag (1. GlüÄndStV) von 2012 wurde jeweils an das angepasst, was die Rechtsprechung zuvor kritisiert hatte. Eine umfassende Neuausrichtung des gesamten Regulierungsansatzes fand in diesen Jahren jedoch nicht statt.
Obwohl die jeweiligen Staatsverträge mit großem Aufwand verhandelt, notifiziert und ratifiziert wurden, haben die Reformschritte nicht dazu geführt, dass das Glücksspiel in Deutschland rechtssicher und abschließend geregelt ist. Im Gegenteil. Die Rechtslage hat dazu geführt, dass die Gestaltung der Glücksspielregulierung mittlerweile maßgeblich von Gerichten mitbestimmt wird und damit einen Kanon an „case law“ geschaffen, der seinesgleichen sucht.
Der beschriebene Mechanismus zeigt sich auch an den derzeit laufenden Verhandlungen der Ministerpräsidenten zum weiteren Vorgehen in der Regulierung von Sportwetten: Die Beratungen fokussieren nach vorliegenden Informationen erneut auf geringfügige Änderungen, die die gerichtlich gestoppte Konzessionsvergabe für Sportwetten doch noch ermöglichen soll. Alleine Hessen fordert eine zeitgemäße Reform der Glücksspielregulierung unter Berücksichtigung aller Glücksspielformen.
Dieser Text erschien in voller Länger in der Fachzeitschrift „Beiträge zum Glücksspielwesen“ Ausgabe 1/2016. Diese kann hier im Jahresabo oder einzeln bestellt werden.