In einer Kleinen Anfrage fragte der FDP-Abgeordnete Wolfgang Kubicki die Landesregierung nach den Einnahmen, die aus dem Glücksspielgesetz Schleswig-Holstein in den Jahren 2013, 2014 und 2015 erzielt werden konnten, sowie wie diese in den Haushaltsplanungen berücksichtigt wurden und welche Einrichtungen aus den Einnahmen Mittel erhalten haben.
Aus der Antwort geht hervor, dass sich die Einnahmen aus den Lizenzen, die auf Grundlage des bis 2013 geltenden Glücksspielgesetzes in Schleswig-Holstein (GVOBl. 2011, 280) erteilt wurden, 2013 auf 68.507.270 Euro, 2014 auf 61.612.618 Euro und 2015 auf 63.019.727 Euro beliefen.
In der Antwort zu der Kleinen Anfrage ist außerdem auf zwölf Seiten dargelegt, welche Institutionen Mittel aus den Einnahmen erhalten haben.
> Die komplette Antwort (Drucksache 18/3747) kann unter www.landtag.ltsh.de eingesehen werden.