Glücksspielangebot in Berlin soll deutlich reduziert werden
(Stefan Evers) Der 31. Juli 2016 wird voraussichtlich zum Schicksalstag für die Entwicklung des Glücksspiels in Berlin. Zu diesem Datum laufen die bestehenden ca. 540 Spielhallen-Erlaubnisse nach §§ 33i GewO/2 SpielhG Bln aus. Die Berliner Koalitionsfraktionen von CDU und SPD haben im Februar einen Gesetzentwurf in das Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht, der die Voraussetzungen zur Erlangung neuer Erlaubnisse bis ins Detail regelt (Gesetz zur Umsetzung des Mindestabstands nach dem Spielhallengesetz Berlin – MindAbstUms Bln).
Schon heute ist klar: Hunderte von Spielhallen-Betreibern müssen damit rechnen, keine Erlaubnis zur Fortführung ihres Gewerbes zu erhalten. Es bleibt bei unserem Ziel, den Bestand nach der unkontrollierten Spielhallen-Flut der Jahre vor 2011 konsequent zu lichten. Zu stark hat die explosionsartige Vervielfachung von Spielhallen von 2007 bis 2010 die Tendenz zur Verwahrlosung ganzer Kieze und Einkaufsstraßen beschleunigt. Teilweise finden sich regelrechte „Ballungen“ von Spielhallenstandorten, bei denen zum Teil bis zu 25 Betriebe den nunmehr geltenden Mindestabstand von 500 Metern zueinander unterschreiten. Baurechtliche Maßnahmen waren nur im Einzelfall erfolgreich – insofern war das auch von der CDU-Fraktion noch aus der Opposition heraus unterstützte Berliner Spielhallengesetz der richtige Weg, diese Entwicklung zu stoppen. Nun macht sich die Politik daran, den Trend umzukehren und das Glücksspielangebot auf ein verträgliches Maß zu reduzieren.
Niemand kann aktuell genau vorhersagen, wie sich die Zahl der Erlaubnisse ab diesem Sommer genau entwickeln wird. Schließlich treten neben die Anforderungen des Mindestabstands zur nächsten Spielhalle und zu Oberschulen auch scharfe inhaltliche Kritierien, insbesondere der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit. Angesichts dessen, dass bei bisherigen Kontrollen von Spielhallen und Wettbüros regelmäßig bei bis zu 80 Prozent der Standorte mehr oder minder schwere Verstöße gegen das geltende Recht festgestellt wurden, wird wohl auch den materiellen Kriterien der Erlaubniserteilung erhebliches Gewicht zukommen.
Dieser Text erschien in voller Länger in der Fachzeitschrift „Beiträge zum Glücksspielwesen“ Ausgabe 1/2016. Diese kann hier im Jahresabo oder einzeln bestellt werden.
Stefan Evers (CDU) ist Mitglied im Abgeordnetenhaus von Berlin und dort seit Dezember 2011 stellvertretender CDU-Fraktionsvorsitzender.