Die Kleine Anfrage des SPD-Abgeordneten Buchholz beschäftigt sich mit der Entwicklung von Spielhallen im Jahr 2016 in Berlin. Beantwortet wurde die Kleine Anfrage durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung. Eine durch die Ordnungsämter der Berliner Bezirke zur Verfügung gestellte Übersicht zeigt, dass die Anzahl der Spielhallenerlaubnisse, -standorte und -geräte im Vergleich zu 2014 im Jahr 2015 leicht zurückgegangen ist. Für den Gerätebestand an sonstigen Aufstellorten lagen noch keine belastbaren Zahlen vor. Auch die Vergnügungssteuereinnahmen sind im Vergleich 2014 (39.927.659 Euro) zu 2015 (39.560.477 Euro) leicht zurückgegangen. Vor dem Hintergrund der Neukonzessionierungen kann der Senat zur voraussichtlichen weiteren Entwicklung der Vergnügungssteuer in den Jahren 2016–2018 keine Aussage treffen. In Bezug auf die Thematik „problematisches Spielverhalten“ gibt der Senat an, dass ihm die Anzahl an Menschen mit patholo-gischem oder problematischem Spielverhalten in Berlin nicht bekannt sei. Deutschlandweit liege die Zahl aber bei einem Anteil von 1,5 Prozent unter den 16–65-Jährigen. Durch den Senat werden verschiedene Projekte im Bereich Glücksspielsucht unterstützt, wobei für das Haushaltsjahr 2017 Mittel in Höhe von ca. 455.000 Euro vorgesehen seien.
Die komplette Antwort auf die Kleine Anfrage (Drucksache 17/18062) kann unter www.parlament-berlin.de eingesehen werden.