Legale Spielmöglichkeiten erhalten
(Lora Köstler-Messaoudi, Redaktion Beiträge zum Glücksspielwesen) Nach einem erfolgreichen Kongressauftakt mit dem Bundeskongress zum Glücksspielwesen in Berlin führt der Behörden Spiegel seine Veranstaltungsreihe in mehreren Landeskonferenzen fort. Erste Station war Bayern. Die Landeskonferenz nahm die Glücksspielregulierung sowie den Spieler- und Verbraucherschutz in den Fokus.
2017 enden im Freistaat die Übergangsfristen für Bestandsspielhallen. Petra Guttenberger, stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen des Bayerischen Landtages, sprach auf der Konferenz darüber, wie es danach für die Betreiber der Spielhallen weitergeht. Als Härtefall gelten alsdann Spielhallen, die maximal 48 Spielgeräte aufgestellt haben sowie ein Anpassungskonzept vorlegen. Hier gibt es zwei Modelle: Das rein quantitative Anpassungskonzept und das qualitative Anpassungskonzept. “Das quantitative Modell ist nicht das allein seligmachende”, so Guttenberger.
Über Hessens Idee nachdenken
Auch bei den Sportwetten äußerte Guttenberger Zweifel am quantitativen Ansatz, der derzeit 20 Sportwettanbieter erlaubt. “Uns in Bayern erscheint der hessische qualitative Ansatz durchaus diskussionswürdig”, so Guttenberger. Der Vorschlag aus Hessen sieht vor, dass die Begrenzung der Sportwetten auf 20 Konzessionen aufgehoben wird. Qualität und nicht Quantität sollten demnach der entscheidende Maßstab für die Genehmigung von Sportwetten und anderen Spielformen sein. “Ich halte das für den richtigen Weg und habe viel Sympathie dafür”, betonte Guttenberger.
Aus diesem Grunde favorisiert sie auch für die Härtefallregelung in Bayern ein qualitatives Modell. Wenn man ausschließlich die Anzahl der Spielgeräte beschränken würde, bestehe die Gefahr, dass sich ein Teil des Marktes ins Internet verlagert. “Dort komme ich aber an niemanden heran”, verdeutlichte Guttenberger. Im Internet gebe es keinen Spielerschutz und keine Suchtprävention. Um den Verbraucher zu schützen, sei dies daher der falsche Weg. Guttenberger mahnte, man müsse der Realität ins Auge sehen: Gespielt werde immer. In England sei Betting sogar ein Volks-hobby. Das legale Spiel und damit legale Spielmöglichkeiten müssten auf jeden Fall für den Verbraucher erhalten bleiben, um ein Abgleiten in das Internet zu verhindern.
Das bestätigte auch Florian Herrmann, Vorsitzender des Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport des Bayerischen Landtags: “Es geht nicht darum, dass man die Anbieter vertreiben will, sondern darum, Grenzen im Sinne des Spielerschutzes zu setzen.”
Verbote allein nicht ausreichend
Anstatt allein auf die Anzahl der Spielgeräte abzuzielen, sollten Spielhallenbetreiber daher, so Guttenberger, Schulungen für Mitarbeiter, Zertifizierungen sowie den freiwilligen Umstieg von der alten auf die neue Spielverordnung in ihre Überlegungen einbeziehen. Ein Vorgehen, dass auch Bayerns Innenminis¬ter Joachim Herrmann befürwortet.
“Wir dienen dem Spielerschutz damit wesentlich besser, weil wir Spiele weiterhin zulassen”, zeigte sich die Abgeordnete überzeugt. “Etwas einfach zu verbieten und alles ist danach gut, hat in der Praxis noch nie funktioniert.” Auch Prof. Dr. Gerhard Bühringer, Suchtexperte an der Technischen Universität Dresden, sieht deutliche Vorteile mit einem qualitativem Angebot: “Wenn ich mit Qualität werben kann, wird das Auswirkungen auf den Konsumenten haben. In Deutschland leben wir sehr sicherheitsbewusst, das kann sich auch hier übertragen.” Doch sei mehr Qualität in der Branche auch ein zweischneidiges Schwert. “Je mehr Qualitätsauflagen an die Betreiber gestellt werden, desto teurer wird das Spiel”, so Bühringer.
Wichtig ist für Guttenberger daher, dass den Kommunen beim Ermessen eine möglichst große Bandbreite gewährt werde, da diese die Verhältnisse vor Ort am besten kennen. Auch der Suchtexperte forderte, dass man dies daher mehr den Gemeinden überlassen sollte, da man vor Ort beispielsweise besseres Wissen über hochbelastete Stadtteile habe.
“Uns ist der qualitative Ansatz wichtig”, so Petra Guttenberger vom Bayerischen Landtag. Etwas einfach zu verbieten, habe in der Praxis noch nie funktioniert. Foto: BzGw/Giessen