Das Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Spielhallengesetzes ist am 27.07.2016 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird der Senat ermächtigt, durch Rechtsverordnung für die Verfahren auf Erteilung einer Erlaubnis Vorschriften zu erlassen, insbesondere zu dem Zeitpunkt, bis zu dem ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gestellt werden kann, notwendigen Unterlagen für Antragstellung, Anhörungsverfahren nach Eingang von Erlaubnisanträge, geeigneten Unterlagen zur Vorlage im Anhörungsverfahren. Bezüglich der Einreichung der Erlaubnisanträge wird eine Ausschlussfrist gesetzt – Anträge, die nach dieser Frist eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage der Sachlage bei Ablauf der Ausschlussfrist – bei notwendigen Entscheidungen zwischen gleichrangigen Spielhallen entscheidet das Los.
▶ Der komplette Gesetzestext kann unter www.landesrecht-hamburg.de eingesehen werden.