In dem Antrag der FDP-Fraktion wurde der Landtag aufgefordert, die Landesregierung zu ersuchen, zu insgesamt zehn glücksspielrelevanten Fragen Stellung zu beziehen. Begründet wurde der Antrag damit, dass die bisherige Politik zum Glücksspiel in Deutschland weitestgehend gescheitert sei, woraus sich ein Auftrag ableite, das Glücks-spiel zu reformieren. Aus diesem Grund solle die Haltung der Landesregierung ermittelt werden, insbesondere auch vor dem Hintergrund der hessischen „Leitlinien für eine zeitgemäße Glücksspielregulierung in Deutschland“. Das baden-württembergische Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration beantwortet die Fragen wie folgt: Das Ministerium erklärt, dass es aus Sicht der Landesregierung bemerkenswert sei, dass ein Land, das den Glücksspielstaatsvertrag unterzeichnet habe, nun die Aufhebung grundlegender Elemente der derzeitigen Regelung fordere. Gerade in den baden-württembergischen Spielbanken würden zudem die Ziele des Glücksspielstaatsvertrags erreicht. Es sei auch nicht der richtige Weg, Glücksspiel im Internet in unbegrenzter Anzahl zuzulassen, nur weil sich das Vorgehen gegen illegale Anbieter schwierig gestalte. Eine Öffnung des Marktes sei keine Garantie dafür, dass sich die Anbieter an die gesetzlichen Vorgaben halten würden.
In Bezug auf das Thema Vergabe von Sportwettkonzessionen und deren zahlenmäßige Begrenzung kann das Ministerium keine Einschätzung abgeben, da die im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehene Experimentierphase bis-lang nicht erfolgt ist. In Bezug auf die Frage, ob die Festlegung des Höchsteinsatzes auf 1.000 Euro je Monat für Spiele im Internet sinnvoll ist, erklärt die Landesregierung, dass sich ihr nicht erschließe, warum diese nicht spieler-schützend sein solle. Abschließend erklärt die Landesregierung, dass die Ministerpräsidenten den geltenden Glücksspielstaatsvertrag unterzeichnet hätten und dass die Frage nach Änderungen in der Glücksspielregulierung derzeit noch offen sei. Die Landesregierung werde aber alle Vorhaben unterstützen, die unter Beachtung des Spieler- und Jugendschutzes dazu beitrügen, dass die Gesamtkohärenz der glücksspielrechtlichen Regelungen auch weiterhin gewahrt bleibe. Dazu gehöre auch die Konzeption einer landesweiten, betreiberübergreifenden Spielersperrdatei, die dem Landtag bis zum 30.09.2016 vorgelegt werden solle. Diese sei ebenfalls ein wichtiges Element des Spielerschutzes.
▶ Die komplette Stellungnahme (Drucksache 16/40) kann unter www.landtag-bw.de eingesehen werden.