Im Spannungsfeld von Vertrauensschutz und Härtefallregelung
(Petra Guttenberger) Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt.“ So definiert der Glücksspielstaatsvertrag das Wesen des Glücksspiels. Und weiter heißt es dort: „Die Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem Fall vom Zufall ab, wenn dafür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse maßgeblich ist.“ Auch Wetten gegen Entgelt ist damit Glücksspiel. Glücksspiel ist so alt wie die Menschheit selbst – gespielt wird immer. Die Frage ist nur „wie“ und „wo“. Um Missbrauch im Bereich des Glücksspiels zu verhindern, ist eine Regulierung unumgänglich. Bei uns ist dies im Wesentlichen durch den Glücksspielstaatsvertrag und die entsprechenden Ausführungsregelungen auf Länderebene geschehen.
Betrachten wir den Ausgangspunkt 2012: Durch eine überbordende Zunahme von Spielhallen in bestimmten Bereichen entstanden negative Folgen für die dortige städtebauliche Entwicklung, es kam zum sogenannten „Trading-down-Effekt“ und zu einer massiven Störung der Gebietsfunktion. Themen wie Spielsucht, Beschaffungskriminalität und dergleichen standen im Vordergrund. Dies führte zum Abschluss des Glücksspieländerungsstaatsvertrags, der zum 01.07.2012 in Kraft trat. Neben die Ausführungsgesetze der Länder trat eine Änderung der Gewerbeordnung zum 01.09.2013 und des Baurechts zum 20.09.2013. Des Weiteren wurden entsprechende Änderungen in der Spieleverordnung vorgenommen.
Ziel war es dabei, Spielsucht zu verhindern, Glücksspielangebote zu begrenzen und gleichzeitig das Ausweichen auf nicht erlaubte Glücksspiele zu verhindern. Jugend- und Spielerschutz standen dabei ebenso im Fokus wie der Schutz vor betrügerischen Machenschaften und Begleitkriminalität.
Dieser Text erschien in voller Länger in der Fachzeitschrift „Beiträge zum Glücksspielwesen“ Ausgabe 3/2016. Diese kann hier im Jahresabo oder einzeln bestellt werden.
Petra Guttenberger ist Mitglied des Bayerischen Landtages und dort Stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen.